Psychotherapie auf Krankenschein?
Ein Diskussionsbeitrag
von Bernhard Herburger, Psychotherapeut (KP), Bregenz/Dornbirn
VLP-News, Oktober 1999, S. 6-7

Für das Verständnis der aktuellen Situation ist die Geschichte der Psychotherapie (PT) interessant. Deshalb ein - ganz geraffter und sicherlich verkürzter - Abriß:

- PT wurde Anfang dieses Jahrhunderts von Sigmund Freud, einem Mediziner bzw. einem Psychiater, als ein neues Kind in der Familie der Gesundheitsberufe begründet.

- Dieses Kind ist in der Folge massiv bekämpft, dann geduldet und schließlich von der Medizin vereinnahmt worden. Rechtlich hat dies im Ärztegesetz 1949 den Niederschlag gefunden: PT wurde als Teil der (ärztlichen) Krankenbehandlung anerkannt und war ausschließlich dieser Berufsgruppe vorbehalten.

- Parallel dazu hat sich das Sozialversicherungssystem als Teil des (mdeizinisch orientierten) Krankenbehandlungssystems entwickelt. Diese beiden Teilsysteme gehören untrennbar zusammen und bedingen sich gegenseitig.

- Ab den 60-iger Jahren gab es wieder ernsthafte Bestrebungen des Kindes "Psychotherapie" in Richtung Selbständigkeit. Besonders interessant ist die Entwicklung in Vorarlberg mit der beginnenden Institutionalisierung von Psychotherapie außerhalb des Krankenbehandlungssystems, nämlich im AKS und dann im Ifs. Dieser über die reine Krankenbehandlung weit hinausgehende Bereich von PT ist heute nicht mehr wegzudenken. Konsequenterweise erfolgte die Finanzierung aus dem Sozialtopf (Behinderten-, Sozialhilfe- und Jugendwohlfahrtsgesetz). Diese Situation unterscheidet sich wesentlich von anderen Bundesländern.

- Mit dem PT-Gesetz, das seit 1.1.1991 gilt, hat diese Entwicklung die gesetzliche Festschreibung erfahren. PT ist ganz klar als eigenständiger Bereich im Gesundheits- und Sozialsystem definiert und klar von der Medizin (die im Ärztegesetz definiert ist) abgegrenzt. " ... PT ist ... die Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen ...".
Interessant sind auch die im Gesetz angeführten Ziele dieser Behandlung: "Bestehende Symptome mildern oder beseitigen; gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen ändern; die Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten fördern." Damit ist der rechtliche Rahmen gegeben, dass das Kind PT erwachsen und selbständig werden kann.

- Die Väter dieses Gesetzes mußten allerdings einen Kompromiß mit der Ärzteschaft eingehen, um deren Zustimmung zu erhalten: In § 24 PT-Gesetz steht: "Die Ausübung der PT ist keine nach den Bestimmungen des Ärztegesetzes ausschliesslich den Ärzten vorbehaltene Tätigkeit". Die Ärztevertreter lesen diesen Satz als Erlaubnis, auch als Arzt PT ausüben zu dürfen; die PT lesen diesen Satz naturgemäß anders. Dieser Konfliktpunkt ist bis heute nicht wirklich geklärt.

- In den Folgejahren wurde auch versucht, die PT in die Sozialversicherungsgesetze zu integrieren. Weil diese Systeme nicht zusammenpassen, bedurfte es dazu einiger Kunstgriffe. Damit die Klienten Geld von der Krankenkasse erhalten können, ist "ein regelwidriger Krankheitszustand vorausgesetzt, der die Krankenbehandlung notwendig macht" (§ 120 Abs 1 Z 1 ASVG). Diese Brücke über den Systembruch ist wackelig. Die fehlende Einbeziehung aller Teilsysteme (Ärzte, ärztl. Hilfsberufe, Kostenträger, Beitragszahler ...) macht das Ganze noch problematischer. In das System "Medizin und Krankenkasse", also in die Familie der älteren Schwester, hineinzukommen, ist nur mit deren Zustimmung und Anerkennung wirklich möglich und hat die Konsequenz, dass wir uns den Regeln dieses Systems unterwerfen müssen.

Welche Schlüsse lassen sich daraus ziehen?

- Die Spielregeln des Systems "Medizin" taugen nicht für die PT. Sollte es uns trotzdem gelingen, in dieses System hineinzukommen, werden wir die Konsequenzen tragen müssen. Die mit dem Akzeptieren der Kassenbedingungen verbundene Integration in die - inzwischen groß gewordene - Familie unserer älteren Schwester "Medizin" stellt uns auf die Stufe der anderen Mitglieder dieser Familie. Wir gingen freiwillig in die Rolle des medizinischen Hilfsberufes (der ausgehandelte Stundensatz bringt für mich klar zum Ausdruck, dass uns die Kassen auch dort sehen).
- PT würde auf Krankenbehandlung im Sinne der Medizin, die ein anderes Menschenbild hat, reduziert. Es besteht die große Gefahr, daß der wesentlich! umfassendere Auftrag des PT-Gesetzes teilweise verloren geht. Das zeigt sich ansatzweise bereits sehr deutlich.
- Es gibt jetzt, da die "Kassenverhandlungen" beendet sind, die historische Chance, die alten Konflikte zu klären, uns auf unseren eigentlichen Auftrag zu konzentrieren und das Kind Psychotherapie in die Selbständigkeit zu führen.

Auswirkungen, wenn der Kassenvertrag kommt:

- Die Situation in Vorarlberg ist völlig anders als in anderen Bundesländern. Über dieses an sich bewährte (allerdings in manchen Punkten verbesserungswürdige) System einen auf Wiener Verhältnisse zugeschnittenen Kassenvertrag zu stülpen, würde es in den Grundfesten erschüttern bzw. gefährden.
- Das Land zahlt derzeit für PT in Institutionen S 820,-(Std. Wenn wir über den Vertrag einen Stundensatz von 650,- akzeptieren, wird der Kostenträger Sozialfonds massiv auf Kostenreduzierung drängen. Stichhaltige Argumente zu finden dürfte nicht einfach sein.
- Der Verwaltungsaufwand zur Umsetzung der Verträge (zB Nachweis der Kriterien) wäre für die PT und die Versicherungsträger enorm. Der Sinn soll Qualitätssicherung sein. Meiner Meinung nach verhindern die Kriterien genau diesen Sinn. Ich denke, dass es wesentlich bessere Mechanismen dafür gibt.
- Es ist allgemein bekannt, dass die Situation der Wahlärzte für diese und für ihre Patienten sehr unbefriedigend ist. Darauf zu hoffen, dass der Status des Wahltherapeuten wesentlich besser its, hat für mich keinen Realitätsbezug.
- Ich halte Psychotherapie zum Nulltarif an sich für problematisch. Wir dürfen nicht übersehen, dass der Patient im (medizinischen) Krankensystem in der Regel ein Konsument ist. KlientInnen, die mit dieser Einstellung zu uns kommen oder überwiesen werden, sind nicht therapiefähig. Natürlich kann man das nicht verallgemeinern, als Tendenz wird es jedoch so sein. Information, Beratung und Motivationsarbeit würde ein wichtiger Teil unserer Arbeit und die Qualität könnte reduziert werden.

Resümee:

Wir befinden uns in einer Sackgasse. Das ist nicht weiter schlimm, es ist nur wichtig dass wir es auch sehen. Die Lösung kann allerdings nicht darin bestehen, einfach weiterzugehen (und den Vertrag anzunehmen) in der Hoffnung, dass es schon irgendwie gehen wird.
Ich schlage vor, dass wir uns eingestehen, dass dieser Weg nicht weitergeht, und sehen, dass das Ende der Verhandlungen das Etappenziel ist. Mehr ist nicht möglich.
In Vorarlberg will von den Entscheidungsträgern niemand diesen schlechten (es hat noch niemand das Gegenteil behauptet) Vertrag. Es ist von allen Seiten Gesprächsbereitschaft signalisiert worden. Ich denke, dass es an der Zeit ist, die alten Gräben zu überwinden und gemeinsam mit unseren Partnern im Gesundheits- und Sozialsystem das Gespräch zu suchen.

Für diese Gespräche (ich gehe davon aus, das es jetzt tatsächlich zu Verhandlungen im Gegensatz zum Diktat des Hauptverbandes kommt), ist es unbedingt notwendig, dass wir wissen, was wir (als Berufsgruppe) wollen und welchen Platz die Psychotherapie im gesamten Gesundheits- und Sozialwesen dieses Landes einnehmen soll. Dafür möchte ich mich gerne engagieren, nicht jedoch für das Sammeln von sinnlosen Scheinen oder das Abdienen von Praktika. Ich wünsche mir, dass sich viele KollegInnen an diesem Prozeß beteiligen und den anstehenden Entwicklungsschritt mittragen.

Bernhard Herburger
Psychotherapeut (Klientenzentrierte Psychotherapie) und Supervisor
6850-Dornbirn, Bahnhofstr. 4, Tel: 05572 52022


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