Vielen Dank an Frau Brigitte Schmidtmayr für ihre gute Analyse der Situation
der AusbildungskandidatInnen ("Von der Melkkuh
zum Bauernopfer- Auswirkungen des geplanten Kassenvertrags auf AusbildungskandidatInnen",
von Brigitte Schmidtmayr, ÖAGG, Fachsektion für Integrative Gestalttherapie,
Wien, im Oktober 1999). Tatsache ist leider auch, daß die KandidatInnen-Vertreterin
im ÖBVP-Vorstand diese Sichtweise offenbar nicht vertritt. Mag sein, daß
sie sich in der Vorstandsriege etwas schwer tut, Klartext zu reden, die Erfahrungen
in diversen Veranstaltungen lassen jedoch eher vermuten, daß sie gerne das
selbe Pferd reitet wie der Präsident und sein Verhandlungsteam.
Tatsächlich sollten sich auch die Ausbildungsvereine, die, entweder stillschweigend
sympathisierend oder vielleicht auch laut protestierend, unter dem Vorwand "etwas
Besseres werde nicht zu erreichen sein", diesem Vertragentwurf zustimmen, diese
Zeilen genau zu Gemüte führen. Denn Sie sind es, die über viele Jahre
ihren TrainerInnen und LehrtherapeutInnen gute Verdienste ermöglicht haben
und sich jetzt der Verantwortung entsagen, AbsolventInnen in eine wenigstens potentiell
realistische Berufskarriere zu entlassen. Natürlich muß jede/r für
sich entscheiden ob er/sie als PsychotherapeutIn arbeiten will, es darf jedoch nicht
so sein, daß diese potentielle Möglichkeit als Ziel im Ausbildungskontext
angeboten ist, aber dann eigentlich nicht besteht oder abhanden kommt. Dann nämlich
wäre dieses Ausbildungsangebot Ausbeutung unter Vortäuschung falscher
Tatsachen. Meiner Meinung nach müßten sich alle Fachspezifika eindeutig
gegen diesen Vertragsentwurf stellen und mitüberlegen, welche Alternativen,
basierend auf dem bestehenden Psychotherapiegesetz, zu entwickeln sind.
Über einzelne Mitglieder des Verhandlungsteams zu schreiben ist in der gegenwärtigen
Situation höchst schwierig. Ich bin allerdings der Meinung, daß an den
Interessen der PsychotherapeutInnen und natürlich damit auch der KandidatInnen
vorbeiverhandelt wurde. Vom Ergebnis her kann sogar gesagt werden, auch an den Interessen
der PatientInnen der Psychotherapie. Wie weit dies bewußt und vorsätzlich
geschehen ist, muß jeder für sich überlegen. Tatsache ist, daß
es in der BUKO und im großen Verhandlungsteam des öfteren konkret andere
Positionen gegeben hat, die einfach nicht zur Kenntnis genommen wurden, bzw. zwar
zunächst angenommen wurden, in der Verhandlungssituation das Team jedoch seine
Positionen vertreten hat. Auch ist der Zeitpunkt, zu dem seitens des ÖBVP-Teams,
mit einem sogenannten "Kompromißvorschlag", auf die Wiederaufnahme
der Verhandlungen gedrängt wurde, und der Zeitpunkt, an dem im Sommer plötzlich
ein Verhandlungsergebnis auftauchte, das wir nun unter Druck annehmen sollen, doch
höchst aufklärungsbedürftig. All das sollte zu klaren Konsequenzen
seitens des kleinen Verhandlungsteams führen, um neuen Möglichkeiten den
Weg zu öffnen.
Über den grundsätzlichen Geist des Vertrages gibt es schon einige recht
treffende Aussagen, freilich ist es gegenwärtig schwer, diese Kritik allgemein
bekannt zu machen, da es das ÖBVP-Präsidium bisher peinlichst vermeidet,
sich einer offenen und kritischen Diskussion zu stellen. Vor allem auch verhindert,
alle PsychotherapeutInnen an dieser Diskussion teilhaben zu lassen. Die Empörung
über den Vertragsentwurf, und als solcher ist er immer noch zu sehen und auch
angstfreier diskutierbar, beschränkt sich bei vielen nicht bloß auf die
Zugangsbestimmungen, die für den HVSV ausschließlich aus monetären
Gründen eingezogen wurden, sondern schon auch auf das Gesamtwerk, welches in
dieser Form keinem unselbständigen Arbeitnehmer unterschoben werden könnte.
Eine interessante, wenn auch nicht allgemein bekannte Entwicklung in der letzten
Zeit ist, daß selbst etliche Landes-GKKn diesen Vertrag von den Zugangskriterien
her absurd und insgesamt nicht administrierbar finden und z.B. die Tiroler und Vorarlberger
GKK gegen den Vertrag gestimmt haben. In ernsthaften Gesprächen mit Vertretern
der Landes-GKKn und auch einigen Ärztevertretern, kann heute bereits eine viel
differenziertere Position festgestellt werden als im ÖBVP-Präsidium. Es
gibt von den Landes-GKKn und selbst von Ärztekammergruppen in den Ländern
abschlägige Stellungnahmen zu dem Vertragsentwurf und, natürlich nicht
offiziell, die Hoffnung, die PsychotherapeutInnen würden diesen Vertragsentwurf
ablehnen, um mit qualifizierteren Positionen neu verhandeln zu können.
Für uns als Berufsgruppe ist es bedauerlich und gefährlich, daß
innerhalb des ÖBVP dieser Vertragsentwurf noch immer so verteidigt werden muß,
obwohl bei genauer Betrachtung der Szene das Präsidium mit dieser Haltung fast
schon alleine auf weiter Flur steht. Auch wenn die Kränkung bei einzelnen Beteiligten
des Verhandlungsteams verständlich ist, so muß trotzdem die Realität
stärker wiegen, daß dieses Ergebnis ruinös und nicht akzeptabel
ist. Vielleicht kann gerade zum jetzigen Zeitpunkt, mit neuen Personen und Konzepten,
mit den Vertretern des HSVT in entspannterer Atmosphäre eine für PatientInnen
und PsychotherapeutInnen annehmbare Lösung erreicht werden?
Was spricht für die kompromißlose Ablehnung des vorliegenden Vertragsentwurfes?
Grundsätzlich spaltet der Vertragsentwurf die PsychotherapeutInnen in wenige
(1500) Privilegierte und die große Gruppe (3000) der am existenzbedrohenden
Rand Stehenden.
Unleugbar werden den "Privilegierten" Arbeitsbedingungen aufgezwungen,
die unselbständig Erwerbstätigen in dieser Form nicht zugemutet werden
dürfen, da sie ein unmoralisches Arbeitsverhältnis bedeuten würden.
Auch würde durch In-Kraft-Treten dieses Vertragsentwurfes der Beliebigkeit
in der Zulassung von PsychotherapeutInnen und dem Auferlegen neuer Arbeitsbedingungen
Tür und Tor geöffnet. Dieser möglichen Willkür muß entschieden
eine Absage ereilt werden
Dieser Vertragsentwurf kann auch aus berufsethischer Sicht als unannehmbar gelten,
da er im Falle der Annahme uns PsychotherapeutInnen (die VertragstherapeutInnen)
zu einer Haltung zwingen würde, die im Gegensatz zu unserem Berufskodex stünde.
Nachweisbar träte mit diesem Vertragsentwurf das Grundversorgungsgebot gegenüber
der Bevölkerung mit Psychotherapie in weite Ferne.
Auch ist bei diesen Auswahl- und Beschränkungskriterien eine freie TherapeutInnenwahl
für PatientInnen nicht mehr eindeutig gegeben.
Die gesetzlich abgesicherte Geheimhaltungspflicht und das besondere Vertrauensverhältnis
wäre nach den Intentionen des Entwurfes gebeugt, zumindest in Frage gestellt.
Nach den Vorstellungen dieses Vertragsentwurfes ist die Aus- und Fortbildungsautonomie
der Einrichtungen der Psychotherapeuten aufgehoben.
Die jetzt auftauchenden Modifikationen sind nur marginaler Art und verändern
den Vertragsentwurf nicht nachhaltig. Außerdem gibt es dazu nichts Schriftliches
seitens des HV.
Diesen Vertragsentwurf zu verhindern bedeutet auch, die Spaltung in "ärztliche"
und "nichtärztliche" Psychotherapie zu verhindern, wie es schon das
Psychotherapiegesetz wollte. Im Falle der Annahme ist das Ende der "nichtärztlichen"
Psychotherapie auf absehbare Zeit vorgegeben.
Den Erkenntnissen von kritischen und zukunftsorientiert denkenden Kreisen in Ärzteschaft,
Politik, Landes-GKKn u.a. zu folgen und sich nicht an dem "Erreichten"
festzubeißen, ist das Gebot der Stunde.
Ein Verhandlungsergebnis, daß heute von mehreren kompetenten Seiten als beschämend
und ruinös bezeichnet wird, gilt es aufzuheben und jetzt die Chance zu nützen,
um praktikable Lösungen auszuhandeln. Die Bereitschaft dafür ist größer,
als das ÖBVP-Presidium selbst wahrhaben und den PsychotherapeutInnen gegenüber
eingestehen will!
Franz Mennert-Püchler, Innsbruck
E-mail: mennert-puechler@EUnet.at