Von der Melkkuh zum Bauernopfer oder
"Melkkuh UND Bauernopfer"


Franz Mennert Püchler, Innsbruck, 9.11.99


Vielen Dank an Frau Brigitte Schmidtmayr für ihre gute Analyse der Situation der AusbildungskandidatInnen ("Von der Melkkuh zum Bauernopfer- Auswirkungen des geplanten Kassenvertrags auf AusbildungskandidatInnen", von Brigitte Schmidtmayr, ÖAGG, Fachsektion für Integrative Gestalttherapie, Wien, im Oktober 1999). Tatsache ist leider auch, daß die KandidatInnen-Vertreterin im ÖBVP-Vorstand diese Sichtweise offenbar nicht vertritt. Mag sein, daß sie sich in der Vorstandsriege etwas schwer tut, Klartext zu reden, die Erfahrungen in diversen Veranstaltungen lassen jedoch eher vermuten, daß sie gerne das selbe Pferd reitet wie der Präsident und sein Verhandlungsteam.

Tatsächlich sollten sich auch die Ausbildungsvereine, die, entweder stillschweigend sympathisierend oder vielleicht auch laut protestierend, unter dem Vorwand "etwas Besseres werde nicht zu erreichen sein", diesem Vertragentwurf zustimmen, diese Zeilen genau zu Gemüte führen. Denn Sie sind es, die über viele Jahre ihren TrainerInnen und LehrtherapeutInnen gute Verdienste ermöglicht haben und sich jetzt der Verantwortung entsagen, AbsolventInnen in eine wenigstens potentiell realistische Berufskarriere zu entlassen. Natürlich muß jede/r für sich entscheiden ob er/sie als PsychotherapeutIn arbeiten will, es darf jedoch nicht so sein, daß diese potentielle Möglichkeit als Ziel im Ausbildungskontext angeboten ist, aber dann eigentlich nicht besteht oder abhanden kommt. Dann nämlich wäre dieses Ausbildungsangebot Ausbeutung unter Vortäuschung falscher Tatsachen. Meiner Meinung nach müßten sich alle Fachspezifika eindeutig gegen diesen Vertragsentwurf stellen und mitüberlegen, welche Alternativen, basierend auf dem bestehenden Psychotherapiegesetz, zu entwickeln sind.

Über einzelne Mitglieder des Verhandlungsteams zu schreiben ist in der gegenwärtigen Situation höchst schwierig. Ich bin allerdings der Meinung, daß an den Interessen der PsychotherapeutInnen und natürlich damit auch der KandidatInnen vorbeiverhandelt wurde. Vom Ergebnis her kann sogar gesagt werden, auch an den Interessen der PatientInnen der Psychotherapie. Wie weit dies bewußt und vorsätzlich geschehen ist, muß jeder für sich überlegen. Tatsache ist, daß es in der BUKO und im großen Verhandlungsteam des öfteren konkret andere Positionen gegeben hat, die einfach nicht zur Kenntnis genommen wurden, bzw. zwar zunächst angenommen wurden, in der Verhandlungssituation das Team jedoch seine Positionen vertreten hat. Auch ist der Zeitpunkt, zu dem seitens des ÖBVP-Teams, mit einem sogenannten "Kompromißvorschlag", auf die Wiederaufnahme der Verhandlungen gedrängt wurde, und der Zeitpunkt, an dem im Sommer plötzlich ein Verhandlungsergebnis auftauchte, das wir nun unter Druck annehmen sollen, doch höchst aufklärungsbedürftig. All das sollte zu klaren Konsequenzen seitens des kleinen Verhandlungsteams führen, um neuen Möglichkeiten den Weg zu öffnen.

Über den grundsätzlichen Geist des Vertrages gibt es schon einige recht treffende Aussagen, freilich ist es gegenwärtig schwer, diese Kritik allgemein bekannt zu machen, da es das ÖBVP-Präsidium bisher peinlichst vermeidet, sich einer offenen und kritischen Diskussion zu stellen. Vor allem auch verhindert, alle PsychotherapeutInnen an dieser Diskussion teilhaben zu lassen. Die Empörung über den Vertragsentwurf, und als solcher ist er immer noch zu sehen und auch angstfreier diskutierbar, beschränkt sich bei vielen nicht bloß auf die Zugangsbestimmungen, die für den HVSV ausschließlich aus monetären Gründen eingezogen wurden, sondern schon auch auf das Gesamtwerk, welches in dieser Form keinem unselbständigen Arbeitnehmer unterschoben werden könnte.

Eine interessante, wenn auch nicht allgemein bekannte Entwicklung in der letzten Zeit ist, daß selbst etliche Landes-GKKn diesen Vertrag von den Zugangskriterien her absurd und insgesamt nicht administrierbar finden und z.B. die Tiroler und Vorarlberger GKK gegen den Vertrag gestimmt haben. In ernsthaften Gesprächen mit Vertretern der Landes-GKKn und auch einigen Ärztevertretern, kann heute bereits eine viel differenziertere Position festgestellt werden als im ÖBVP-Präsidium. Es gibt von den Landes-GKKn und selbst von Ärztekammergruppen in den Ländern abschlägige Stellungnahmen zu dem Vertragsentwurf und, natürlich nicht offiziell, die Hoffnung, die PsychotherapeutInnen würden diesen Vertragsentwurf ablehnen, um mit qualifizierteren Positionen neu verhandeln zu können.

Für uns als Berufsgruppe ist es bedauerlich und gefährlich, daß innerhalb des ÖBVP dieser Vertragsentwurf noch immer so verteidigt werden muß, obwohl bei genauer Betrachtung der Szene das Präsidium mit dieser Haltung fast schon alleine auf weiter Flur steht. Auch wenn die Kränkung bei einzelnen Beteiligten des Verhandlungsteams verständlich ist, so muß trotzdem die Realität stärker wiegen, daß dieses Ergebnis ruinös und nicht akzeptabel ist. Vielleicht kann gerade zum jetzigen Zeitpunkt, mit neuen Personen und Konzepten, mit den Vertretern des HSVT in entspannterer Atmosphäre eine für PatientInnen und PsychotherapeutInnen annehmbare Lösung erreicht werden?

Was spricht für die kompromißlose Ablehnung des vorliegenden Vertragsentwurfes?

Grundsätzlich spaltet der Vertragsentwurf die PsychotherapeutInnen in wenige (1500) Privilegierte und die große Gruppe (3000) der am existenzbedrohenden Rand Stehenden.

Unleugbar werden den "Privilegierten" Arbeitsbedingungen aufgezwungen, die unselbständig Erwerbstätigen in dieser Form nicht zugemutet werden dürfen, da sie ein unmoralisches Arbeitsverhältnis bedeuten würden.

Auch würde durch In-Kraft-Treten dieses Vertragsentwurfes der Beliebigkeit in der Zulassung von PsychotherapeutInnen und dem Auferlegen neuer Arbeitsbedingungen Tür und Tor geöffnet. Dieser möglichen Willkür muß entschieden eine Absage ereilt werden

Dieser Vertragsentwurf kann auch aus berufsethischer Sicht als unannehmbar gelten, da er im Falle der Annahme uns PsychotherapeutInnen (die VertragstherapeutInnen) zu einer Haltung zwingen würde, die im Gegensatz zu unserem Berufskodex stünde.

Nachweisbar träte mit diesem Vertragsentwurf das Grundversorgungsgebot gegenüber der Bevölkerung mit Psychotherapie in weite Ferne.
Auch ist bei diesen Auswahl- und Beschränkungskriterien eine freie TherapeutInnenwahl für PatientInnen nicht mehr eindeutig gegeben.
Die gesetzlich abgesicherte Geheimhaltungspflicht und das besondere Vertrauensverhältnis wäre nach den Intentionen des Entwurfes gebeugt, zumindest in Frage gestellt.

Nach den Vorstellungen dieses Vertragsentwurfes ist die Aus- und Fortbildungsautonomie der Einrichtungen der Psychotherapeuten aufgehoben.

Die jetzt auftauchenden Modifikationen sind nur marginaler Art und verändern den Vertragsentwurf nicht nachhaltig. Außerdem gibt es dazu nichts Schriftliches seitens des HV.

Diesen Vertragsentwurf zu verhindern bedeutet auch, die Spaltung in "ärztliche" und "nichtärztliche" Psychotherapie zu verhindern, wie es schon das Psychotherapiegesetz wollte. Im Falle der Annahme ist das Ende der "nichtärztlichen" Psychotherapie auf absehbare Zeit vorgegeben.

Den Erkenntnissen von kritischen und zukunftsorientiert denkenden Kreisen in Ärzteschaft, Politik, Landes-GKKn u.a. zu folgen und sich nicht an dem "Erreichten" festzubeißen, ist das Gebot der Stunde.

Ein Verhandlungsergebnis, daß heute von mehreren kompetenten Seiten als beschämend und ruinös bezeichnet wird, gilt es aufzuheben und jetzt die Chance zu nützen, um praktikable Lösungen auszuhandeln. Die Bereitschaft dafür ist größer, als das ÖBVP-Presidium selbst wahrhaben und den PsychotherapeutInnen gegenüber eingestehen will!

Franz Mennert-Püchler, Innsbruck
E-mail: mennert-puechler@EUnet.at


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