In diesem Papier will ich nicht auf die rechtlichen Fragen
des Vertrages eingehen, dies kann von kompetenten JuristInnen geschehen. Vielmehr
auf die Auswirkungen des Vertrages für die Psychotherapie, mithin auf die
Situation der PatientInnen und auch die beruflichen Folgen für die PsychotherapeutInnen
im allgemeinen.
Der vorliegende Vertrag wird vom Verhandlungsteam und vor allem von Dr. Pritz
als Erfolg und Meilenstein für die psychotherapeutische Versorgung in Österreich
verkauft. In einem Artikel im Profil, äußert sich Dr. Pritz auch
verwundert über kritische Stimmen und Mißtrauen einiger, die angeblich
den Inhalt des Vertrages nicht kennen würden.
Nun meine ich, gerade weil einige wenige den Vertragsinhalt kennen und über
die Folgen nachdenken, erheben sie ihre kritische Stimme um diesen Vertrag zu
verhindern. Leider ist der Vertrag mit seinen Konsequenzen viel zu wenigen bekannt,
sonst gäbe es vermutlich einen Aufschrei, der um einiges stärker ausfiele.
Zunächst einige Anmerkungen zur Geschichte dieses Vertrages:
Es ist ja nicht so, daß plötzlich etwas neues vor uns liegt, was
inhaltlich nicht schon seit Jahren zu heftigen kontroversiellen Diskussionen
geführt hätte. Über etliche Jahre hinweg wurden, seitens einiger
Landesgruppen,der BUKO und anderer Fachgremien im ÖBVP, immer wieder klare
Beschlüsse zu Themen wie Zusatz-kriterien und anderen Arbeitsbedingungen
gefaßt, die nach allgemeinem Verständnis von demokratischem Vereinsgeschehen
klare Verbindlichkeit für das Verhandlungs-team haben sollten. Auch über
Strategien der eigenen Stärkung und Verstärkung von außen wurden
Vereinbarungen getroffen. Häufig wurden jedoch gerade diese Beschlüsse,
meiner Ansicht nach, von einigen Mitgliedern des äKleinen Verhandlungsteamô
ignoriert und umgangen. Genau diese Situation hatte im Jahre 1998 zu einem Vorstandswechsel
geführt, der mit massiven Interventionen seitens Dr. Pritz und seinen Anhängern
wieder rückgängig gemacht wurde. Danach wurden von den Gremien neuerlich
klare Aufträge an das Verhandlungsteam erteilt und Verhandlungsstrategien
vereinbart. Wie nun das vorliegende Ergebnis zeigt, wurden diese Beschlüsse
offenbar neuerlich mißachtet, sonst hätte es nicht zu diesem Vertrag
kommen dürfen, der noch dazu in einer Blitzaktion, im sogenannten Sommerloch,
durchgezogen wurde.
Dies hat insgesamt nun eher zu einer Verschärfung der Vertragsinhalte und
wird damit zu einer dramatischen Verschlechterung der Lage der PatientInnen
und PsychotherapeutInnen führen.
So wie der Vertrag jetzt vorliegt, kann nur von einer Privilegierung einiger
weniger gesprochen werden und einer realen Existenzgefährdung der überwiegenden
Mehrheit der PsychotherapeutInnen.
Die wenigen, die über einen Nachweis der vorgeschriebenen Spezifizierung,
vom HV anerkannt werden, sind außerdem wie in einem unkündbaren Anstellungsverhältnis
an die KK gebunden. Egal wie fachlich kompetent sie arbeiten und was sie sonst
noch tun bzw. tun wollen, befinden sie sich in einem engen Korsett durch die
Vorgaben des Vertrages.
Immer wieder wird vom Präsidium kolportiert, äman müsse die vorliegenden
Inhalte nicht so genau nehmen und könne hier schon Wege finden wie die
Berechtigung doch erreicht wird.ô Hierbei handelt es sich erstens um eine
bewußte Täuschung der PsychotherapeutInnen und zweitens um ein beabsichtigtes
Herbeiführen unrechten Verhaltens zur Erlangung von an sich unsinnigen
Auslesekriterien.
Ist es tatsächlich dem Selbstverständnis einer Berufsgruppe zuzumuten
aus Schwindel und Manipulation seine Daseinsberechtigung abzuleiten? Ich finde,
diese Haltung ist zutiefst zu verurteilen und darf nicht Inhalt der Identität
einer Berufsgruppe werden!
Darüber hinaus die Illusion zu wecken, daß die PsychotherapeutInnen
oder deren Vertretung schon irgendwie den HV herumkriegen werden, allenfalls
inhaltliche Änderungen nach den Vorstellungen der PsychotherapeutInnen
zu erreichen, ist für mein Dafürhalten unverantwortlich weil schlichtweg
falsch. Es zeigen gerade die Ergebnisse die jetzt vor uns liegen, wie die Verhältnisse
tatsächlich sind und wer wen über den Tisch gezogen hat und weiterhin
die Kriterien vorgeben wird unter denen Psychotherapie gemacht wird.
Erwähnt gehört jedoch schon, daß dieses Ergebnis auch wesentlich
mit diesem Verhandlungsteam des ÖBVP zu tun hat. Ich sehe darin
das Bestreben einzelner Personen im ÖBVP, um jeden Preis einen Vertrag
herbeizuführen, unabhängig der Auswirkungen auf die Psychotherapie
in Österreich.
Die Mitteilungen durch das Präsidium und einzelner Personen des Verhandlungs-teams
in den "PSYCHOTHERAPIE NEWS" sind, meiner Meinung nach, häufig
zumindest als gezielte Verbreitung von Halbwahrheiten, wenn nicht in einzelnen
Punkten als bewußte Fehlinformationen zu beurteilen. Diese Informationspolitik
führt dazu, daß die meisten KollegInnen über einen Vertragsinhalt
entscheiden sollen, der ihnen in der gesamten Tragweite gar nicht bekannt ist,
diese sich also gar kein konkretes Bild über die Tragweite ihrer Entscheidung
machen können.
Die im Vertrag festgehaltenen Behandlungsvorgaben widersprechen in etlichen
Punkten einer berufsethisch vertretbaren Arbeitspraxis, die sich aus langjähriger
Theorieentwicklung, sowie auch dem aus vielen Behandlungen entstandenen qualifizierten
Behandlungsverständnis innerhalb der Psychotherapie, entwickelte.
Siehe dazu auch den Berufskodex für PsychotherapeutInnen ( Juni 1996)
Im einzelnen dazu:
A) Die Ausbildung zum/zur PsychotherapeutIn ist durch das Psychotherapie-gesetz
genau geregelt und sieht etwa 2000 Stunden therapeutische Tätigkeit unter
supervisorischer Begleitung vor. Gegenüber der Ausbildung der Ärzte,
wo das jus practicandi nach dem Abschluß des Medizinstudiums absolviert
wird, ist also eine umfangreiche Praxisausbildung bereits in der Ausbildung
festgelegt. Dies sollte doch auch für den HV eine hinreichende Qualitätssicherung
sein.
B) Die PsychotherapeutInnen sind durch das Psychotherapiegesetz zur Weiterbildung
verpflichtet, um sich spezifische Kenntnisse anzueignen, die eine Arbeitsqualität
auf dem letzten Stand der Therapieerkenntnisse gewährleistet. Diese Weiterbildungen
werden im wesentlichen von den Fachspezifika und dem ÖBVP angeboten und
sind allgemein von ihrem Qualitätsniveau her hoch einzuschätzen.
C) Das Verlangen nach überproportionalen Kenntnissen und vor allem Praxis
im Bereich der Psychosen und schwerer Suchtkrankheiten entspricht in keiner
Weise den Krankheitsbildern der überwiegenden Zahl der PatientInnen, wie
sie in einer freien Praxis anzutreffen sind.
Schwere Neurosen, Phobien, Angst und Paniksymptomatik, Psychosomatosen und Depression
sind die Krankheitsbilder mit denen die PsychothetapeutInnen in der freien Praxis
zumeist konfrontiert sind. Die speziellen Behandlungsschwer-punkte, wie Kinderpsychotherapie,
Gerontopsychotherapie und Psycho-Onkologie u.a., scheinen für die Verhandler
in ihren Überlegungen gar nicht zu existieren. Ich meine, damit werden
aber PsychotherapeutInnen mit wesentlichen Qualifikationen, die sie über
Jahre hinweg mühsam erworben haben, ins Out gedrängt.
Außerdem würden sich z.B. die Ärzte schwer verbieten, vom HV
vorgeschrieben zu bekommen, was eine der Praxis entsprechende Qualifikation
zur Kranken-behandlung ist und was nicht.
D) Interessanterweise soll die Feststellung einer Diagnose weiterhin nach dem
ICD9 erfolgen. Einem Diagnoseschema, welches seit Jahren überholt und als
Beurteilungsschema international blamabel ist. International sind ICD10 und
DSM4 anerkannte und verbreitete Diagnoseschemata, die auch einigermaßen
differenzierte Beurteilungen zulassen. Der Weiterverbleib beim ICD9, als Diagnoseschema
für Krankheitsbeurteilung, ist für mich eigentlich ein deutlicher
Beweis, daß es den Vertragsverhandlern nicht um Qualitätssicherung
bzw. gar Qualitätssteigerung geht, sondern um Privilegierung einiger weniger
auf zweifelhaftem Niveau.
E) Die Aufschlüsselung der Therapeutenzahlen in Österreich ist für
mich in zweierlei Hinsicht zu kritisieren; erstens ist die Gesamtzahl von 415
PsychotherapeutInnen für das gesamte Bundesgebiet einfach lächerlich,
weil mit den heute zur Verfügung stehenden PsychotherapeutInnen in manchen
Gebieten ohnehin kaum das Auslangen gefunden wird. Zweitens zeigt auch die Verteilung
auf die Bundesländer, wie wenig Überlegung im Sinne einer Allgemeinversorgung
dahinter steht, wenn z.B. für ein Bundesland mit einer Ausdehnung von über
300 km gerade 10 PsychotherapeutInnen vorgesehen ist, wie im Burgenland mit
überwiegend ländlichem Charakter, oder für Kärnten gerade
8, wo von der Bevölkerungsstruktur her ebenfalls ein wesentlich höherer
Bedarf wäre. Vielleicht ist die dahinter liegende Überlegung, daß
die psychisch kranken Patienten eben in andere Bundesländer ausweichen
sollen, jedenfalls nicht ein angemessenes Versorgungsangebot mit Rücksicht
auf strukturelle Gegebenheiten. Auch die örtliche Bindung von Therapeuten,
widerspricht den Erfahrungen in den meisten Bundesländern. Mit dem vorliegenden
Vertrag ist eine flächendeckende Versorgung bedürftiger KlientInnen
mit Sicherheit nicht gewährleistet.
Nicht nur, daß mit diesem Vertrag etwa zwei Drittel
der TherapeutInnen von der Krankenbehandlung ausgeschlossen werden, die ökonomische
Situation der PsychotherapeutInnen die unter den Vertragsbedingungen arbeiten
wollen, wird ebenfalls extrem belastet sein. Zumal alle im Vertrag vorgesehenen
Erfordernisse zu erfüllen vermutlich, wie in Arztpraxen, eine Sekretärin
erforderlich machen werden.
Genau das Aufgelistete zeigt, daß die Situation sowohl
für die PatientInnen als auch für die PsychotherapeutInnen eindeutig
verschlechtert wird und den Verhandlern beider Seiten vorzuwerfen ist, daß
hier in unfachlicher Weise vorrangig an einer möglichst kostengünstigen
Wegrationalisierung einer Berufsgruppe gearbeitet wurde unter dem Vorwand, einem
gesetzlichen Auftrag gerecht zu werden.
Noch einiges zum "Kleinen Verhandlungsteam"
A) Es entsteht bei Gesprächen mit Mitgliedern des "Großen Verhandlungsteam"
bei mir der Eindruck, daß es sich bei dieser Einrichtung um eine Alibieinrichtung
handelt, da Diskussionsergebnisse und Vereinbarungen daraus öfter nicht
berücksichtigt wurden und auch, entweder über Terminvorgaben oder
bereits ausverhandelte vollendete Tatsachen, die Aktivitäten des großen
Teams blockiert wurden. Obwohl durch die BUKO die Abläufe und Strukturen
der Verhandlungsteams genau vorgegeben waren.
B) Der Informationsfluß vom "Kleinen Verhandlungsteam" zu den
übrigen Einrichtungen des ÖBVP und auch des BMfAGS (BUKO, Fachspezifika,
GV, wie auch Psychotherapiebeirat) war bis zuletzt auffällig dürftig
und selektiv gehalten und hat öfter ein falsches Bild der Verhandlungssituation
vermittelt, sodaß Zustimmungen, wenn überhaupt, unter falschen Voraussetzungen
erreicht wurden. Außerdem entsteht für mich der Eindruck, daß
manches was dem HV jetzt angelastet wird, eigentlich auf Betreiben oder Vernachlässigung
seitens des "Kleinen Verhandlungsteams" entstanden ist, daß
uns jetzt vor, letztlich übereilt erreichte, vollendete Tatsachen stellen
will. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang auch, wie vor allem eine
Person, über Jahre hinweg ihr vordringliches Interesse durchzusetzen versucht,
um jeden Preis einen Gesamtvertrag mit dem HV zu erreichen.
Wobei zu diskutieren währe, ob, seitens der PsychotherapeutInnen aber auch
der PatientInnen, nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen, überhaupt
die Notwendigkeit für einen Gesamtvertrag besteht. Wenn ja, dann sicherlich
nicht einer in dieser Form.
Es wird nun vom Präsidium verschiedenes in Umlauf gebracht.
A) "Ein bestmögliches Ergebnis"; wie dürftig, ja beschämend
dieses Ergebnis meiner Meinung nach ist, wurde schon oben angesprochen. Dies
jedoch auch noch als Erfolg zu verkaufen, kann ja nur jemandes Anliegen sein,
der eigentlich nur einen Abschluß herbeiführen wollte, gleichgültig
wie das Ergebnis aussieht und welche Konsequenzen es für die Betroffenen
hat.
B) "Es müsse diesem Vertrag zugestimmt werden sonst geschieht Schlimmeres!"
Was soll mehr geschehen, als etwa zwei Drittel der PsychotherapeutInnen von
ihrer eigentlichen Berufsausübung fernzuhalten, sie damit um ihre Existenz
zu bringen, und dem größeren Rest der Verbleibenden, Arbeitsbedingungen
aufzuzwingen, die eine Haupttätigkeit als PsychotherapeutIn nicht mehr
zulassen.
C) "Es können sowieso die meisten TherapeutInnen die Kriterien erfüllen!"
Diese Aussagen vermitteln eine Situation die in keiner Weise der Realität
entspricht und außerdem zu einer Methode des Schwindels verführt,
die sicher nicht dem Selbstverständnis von PsychotherapeutInnen entsprechen
dürfte.
D) "Die Ärzte werden alles übernehmen wenn wir nicht zustimmen"
Drohungen mit den Ärzten sind für mich spalterisch und unzulässig,
da die meisten Ärzte mit Psy-Diplom, diese Qualifikation eigentlich in
erster Linie für eine bessere Gesprächsmöglichkeit mit ihren
Patienten in der Behandlungspraxis einsetzen, und die wenigen auch psychotherapeutisch
ausgebildeten Ärzte zu diesen Vertragsbedingungen kaum arbeiten werden
wollen.
Insgesamt gesehen sind alle Versuche, die TherapeutInnen zur Annahme dieses
Vertrages zwingen zu wollen, ungeheuerliche Aktivitäten, die jedem Demokratieverständnis
zuwiderlaufen und für mich schon deshalb sittenwidrig sind. Ich meine,
es ist angezeigt, jede sich anbietende Möglichkeit von Widerstand aufzugreifen,
um diesen Vertrag zu verhindern.
Es ist für mich allerdings auch nur zu verständlich, daß PsychotherapeutInnen,
die auch an ihre ökonomische Situation denken müssen, daß sind
übrigens die meisten von uns, überlegen, wie sie vielleicht doch zu
einem Kassenvertrag kommen. Dem kann nur entgegengehalten werden, daß
es doch nicht darum gehen kann, "seine Seele möglichst teuer dem Teufel
zu verkaufen". So hoch kann das Honorar gar nicht sein, zu dem vernünftige
TherapeutInnen diese Vertragsbedingungen annehmen. Natürlich wird es, vor
allem unter dem existentiellen Druck, dem wir alle ausgesetzt sind einige geben,
die diese "Krot fressen". Sollten sich einige Personen aus dem Verhandlungsteam
genau mit diesem Kalkül auf das Vorliegende eingelassen haben, so wäre
das um so ungeheuerlicher!
Die vorliegenden Vertragsbedingungen gehen meines Erachtens in Richtung einer
Spaltung, wenn nicht eigentlich einer Auflösung der Berufsgruppe der Psycho-therapeutInnen.
Hier soll es einige wenige Privilegierte geben, die unter dem Schutz des HV
ihre Tätigkeit ausüben, und innerhalb des ÖBVP eine auf statische
Ruhe bedachte Gruppe bilden werden und die Masse derer, die auf einer ökonomisch
unmöglichen Ebene ihr Dasein fristen, oder sich eben was anderes suchen
müssen.
Die Vertragsinhalte wiedersprechen in vielen Punkten zutiefst einem qualitativen
und ethischen Standard der Psychotherapie. Sie sind daher für mich insgesamt
als sittenwidrig zu beurteilen!
Die Mitglieder des "Kleinen Verhandlungsteams" müssen sich im
klaren sein, daß sie als Vertragspartner dieses Vertrages für alle
Folgen die daraus für PatientInnen und PsychotherapeutInnen entstehen mitverantwortlich
sind und damit auch alle Konsequenzen zu tragen haben.
Franz Mennert-Püchler
Psychotherapeut, Supervisor, DSA
Unterbergerstraße 21/1
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E-mail: mennert-puechler@Eunet.at