Berufsethische Einwendungen zu dem vorliegenden Vertragsentwurf
Franz Mennert-Püchler, Innsbruck
29.9.1999

In diesem Papier will ich nicht auf die rechtlichen Fragen des Vertrages eingehen, dies kann von kompetenten JuristInnen geschehen. Vielmehr auf die Auswirkungen des Vertrages für die Psychotherapie, mithin auf die Situation der PatientInnen und auch die beruflichen Folgen für die PsychotherapeutInnen im allgemeinen.

Der vorliegende Vertrag wird vom Verhandlungsteam und vor allem von Dr. Pritz als Erfolg und Meilenstein für die psychotherapeutische Versorgung in Österreich verkauft. In einem Artikel im Profil, äußert sich Dr. Pritz auch verwundert über kritische Stimmen und Mißtrauen einiger, die angeblich den Inhalt des Vertrages nicht kennen würden.

Nun meine ich, gerade weil einige wenige den Vertragsinhalt kennen und über die Folgen nachdenken, erheben sie ihre kritische Stimme um diesen Vertrag zu verhindern. Leider ist der Vertrag mit seinen Konsequenzen viel zu wenigen bekannt, sonst gäbe es vermutlich einen Aufschrei, der um einiges stärker ausfiele.

Zunächst einige Anmerkungen zur Geschichte dieses Vertrages:

Es ist ja nicht so, daß plötzlich etwas neues vor uns liegt, was inhaltlich nicht schon seit Jahren zu heftigen kontroversiellen Diskussionen geführt hätte. Über etliche Jahre hinweg wurden, seitens einiger Landesgruppen,der BUKO und anderer Fachgremien im ÖBVP, immer wieder klare Beschlüsse zu Themen wie Zusatz-kriterien und anderen Arbeitsbedingungen gefaßt, die nach allgemeinem Verständnis von demokratischem Vereinsgeschehen klare Verbindlichkeit für das Verhandlungs-team haben sollten. Auch über Strategien der eigenen Stärkung und Verstärkung von außen wurden Vereinbarungen getroffen. Häufig wurden jedoch gerade diese Beschlüsse, meiner Ansicht nach, von einigen Mitgliedern des äKleinen Verhandlungsteamô ignoriert und umgangen. Genau diese Situation hatte im Jahre 1998 zu einem Vorstandswechsel geführt, der mit massiven Interventionen seitens Dr. Pritz und seinen Anhängern wieder rückgängig gemacht wurde. Danach wurden von den Gremien neuerlich klare Aufträge an das Verhandlungsteam erteilt und Verhandlungsstrategien vereinbart. Wie nun das vorliegende Ergebnis zeigt, wurden diese Beschlüsse offenbar neuerlich mißachtet, sonst hätte es nicht zu diesem Vertrag kommen dürfen, der noch dazu in einer Blitzaktion, im sogenannten Sommerloch, durchgezogen wurde.
Dies hat insgesamt nun eher zu einer Verschärfung der Vertragsinhalte und wird damit zu einer dramatischen Verschlechterung der Lage der PatientInnen und PsychotherapeutInnen führen.

So wie der Vertrag jetzt vorliegt, kann nur von einer Privilegierung einiger weniger gesprochen werden und einer realen Existenzgefährdung der überwiegenden Mehrheit der PsychotherapeutInnen.
Die wenigen, die über einen Nachweis der vorgeschriebenen Spezifizierung, vom HV anerkannt werden, sind außerdem wie in einem unkündbaren Anstellungsverhältnis an die KK gebunden. Egal wie fachlich kompetent sie arbeiten und was sie sonst noch tun bzw. tun wollen, befinden sie sich in einem engen Korsett durch die Vorgaben des Vertrages.

Immer wieder wird vom Präsidium kolportiert, äman müsse die vorliegenden Inhalte nicht so genau nehmen und könne hier schon Wege finden wie die Berechtigung doch erreicht wird.ô Hierbei handelt es sich erstens um eine bewußte Täuschung der PsychotherapeutInnen und zweitens um ein beabsichtigtes Herbeiführen unrechten Verhaltens zur Erlangung von an sich unsinnigen Auslesekriterien.

Ist es tatsächlich dem Selbstverständnis einer Berufsgruppe zuzumuten aus Schwindel und Manipulation seine Daseinsberechtigung abzuleiten? Ich finde, diese Haltung ist zutiefst zu verurteilen und darf nicht Inhalt der Identität einer Berufsgruppe werden!

Darüber hinaus die Illusion zu wecken, daß die PsychotherapeutInnen oder deren Vertretung schon irgendwie den HV herumkriegen werden, allenfalls inhaltliche Änderungen nach den Vorstellungen der PsychotherapeutInnen zu erreichen, ist für mein Dafürhalten unverantwortlich weil schlichtweg falsch. Es zeigen gerade die Ergebnisse die jetzt vor uns liegen, wie die Verhältnisse tatsächlich sind und wer wen über den Tisch gezogen hat und weiterhin die Kriterien vorgeben wird unter denen Psychotherapie gemacht wird.
Erwähnt gehört jedoch schon, daß dieses Ergebnis auch wesentlich mit diesem Verhandlungsteam des ÖBVP zu tun hat. Ich sehe darin das Bestreben einzelner Personen im ÖBVP, um jeden Preis einen Vertrag herbeizuführen, unabhängig der Auswirkungen auf die Psychotherapie in Österreich.

Die Mitteilungen durch das Präsidium und einzelner Personen des Verhandlungs-teams in den "PSYCHOTHERAPIE NEWS" sind, meiner Meinung nach, häufig zumindest als gezielte Verbreitung von Halbwahrheiten, wenn nicht in einzelnen Punkten als bewußte Fehlinformationen zu beurteilen. Diese Informationspolitik führt dazu, daß die meisten KollegInnen über einen Vertragsinhalt entscheiden sollen, der ihnen in der gesamten Tragweite gar nicht bekannt ist, diese sich also gar kein konkretes Bild über die Tragweite ihrer Entscheidung machen können.

Die im Vertrag festgehaltenen Behandlungsvorgaben widersprechen in etlichen Punkten einer berufsethisch vertretbaren Arbeitspraxis, die sich aus langjähriger Theorieentwicklung, sowie auch dem aus vielen Behandlungen entstandenen qualifizierten Behandlungsverständnis innerhalb der Psychotherapie, entwickelte.
Siehe dazu auch den Berufskodex für PsychotherapeutInnen ( Juni 1996)

Im einzelnen dazu:

A) Die Ausbildung zum/zur PsychotherapeutIn ist durch das Psychotherapie-gesetz genau geregelt und sieht etwa 2000 Stunden therapeutische Tätigkeit unter supervisorischer Begleitung vor. Gegenüber der Ausbildung der Ärzte, wo das jus practicandi nach dem Abschluß des Medizinstudiums absolviert wird, ist also eine umfangreiche Praxisausbildung bereits in der Ausbildung festgelegt. Dies sollte doch auch für den HV eine hinreichende Qualitätssicherung sein.

B) Die PsychotherapeutInnen sind durch das Psychotherapiegesetz zur Weiterbildung verpflichtet, um sich spezifische Kenntnisse anzueignen, die eine Arbeitsqualität auf dem letzten Stand der Therapieerkenntnisse gewährleistet. Diese Weiterbildungen werden im wesentlichen von den Fachspezifika und dem ÖBVP angeboten und sind allgemein von ihrem Qualitätsniveau her hoch einzuschätzen.

C) Das Verlangen nach überproportionalen Kenntnissen und vor allem Praxis im Bereich der Psychosen und schwerer Suchtkrankheiten entspricht in keiner Weise den Krankheitsbildern der überwiegenden Zahl der PatientInnen, wie sie in einer freien Praxis anzutreffen sind.
Schwere Neurosen, Phobien, Angst und Paniksymptomatik, Psychosomatosen und Depression sind die Krankheitsbilder mit denen die PsychothetapeutInnen in der freien Praxis zumeist konfrontiert sind. Die speziellen Behandlungsschwer-punkte, wie Kinderpsychotherapie, Gerontopsychotherapie und Psycho-Onkologie u.a., scheinen für die Verhandler in ihren Überlegungen gar nicht zu existieren. Ich meine, damit werden aber PsychotherapeutInnen mit wesentlichen Qualifikationen, die sie über Jahre hinweg mühsam erworben haben, ins Out gedrängt.
Außerdem würden sich z.B. die Ärzte schwer verbieten, vom HV vorgeschrieben zu bekommen, was eine der Praxis entsprechende Qualifikation zur Kranken-behandlung ist und was nicht.

D) Interessanterweise soll die Feststellung einer Diagnose weiterhin nach dem ICD9 erfolgen. Einem Diagnoseschema, welches seit Jahren überholt und als Beurteilungsschema international blamabel ist. International sind ICD10 und DSM4 anerkannte und verbreitete Diagnoseschemata, die auch einigermaßen differenzierte Beurteilungen zulassen. Der Weiterverbleib beim ICD9, als Diagnoseschema für Krankheitsbeurteilung, ist für mich eigentlich ein deutlicher Beweis, daß es den Vertragsverhandlern nicht um Qualitätssicherung bzw. gar Qualitätssteigerung geht, sondern um Privilegierung einiger weniger auf zweifelhaftem Niveau.

E) Die Aufschlüsselung der Therapeutenzahlen in Österreich ist für mich in zweierlei Hinsicht zu kritisieren; erstens ist die Gesamtzahl von 415 PsychotherapeutInnen für das gesamte Bundesgebiet einfach lächerlich, weil mit den heute zur Verfügung stehenden PsychotherapeutInnen in manchen Gebieten ohnehin kaum das Auslangen gefunden wird. Zweitens zeigt auch die Verteilung auf die Bundesländer, wie wenig Überlegung im Sinne einer Allgemeinversorgung dahinter steht, wenn z.B. für ein Bundesland mit einer Ausdehnung von über 300 km gerade 10 PsychotherapeutInnen vorgesehen ist, wie im Burgenland mit überwiegend ländlichem Charakter, oder für Kärnten gerade 8, wo von der Bevölkerungsstruktur her ebenfalls ein wesentlich höherer Bedarf wäre. Vielleicht ist die dahinter liegende Überlegung, daß die psychisch kranken Patienten eben in andere Bundesländer ausweichen sollen, jedenfalls nicht ein angemessenes Versorgungsangebot mit Rücksicht auf strukturelle Gegebenheiten. Auch die örtliche Bindung von Therapeuten, widerspricht den Erfahrungen in den meisten Bundesländern. Mit dem vorliegenden Vertrag ist eine flächendeckende Versorgung bedürftiger KlientInnen mit Sicherheit nicht gewährleistet.

Nicht nur, daß mit diesem Vertrag etwa zwei Drittel der TherapeutInnen von der Krankenbehandlung ausgeschlossen werden, die ökonomische Situation der PsychotherapeutInnen die unter den Vertragsbedingungen arbeiten wollen, wird ebenfalls extrem belastet sein. Zumal alle im Vertrag vorgesehenen Erfordernisse zu erfüllen vermutlich, wie in Arztpraxen, eine Sekretärin erforderlich machen werden.

Genau das Aufgelistete zeigt, daß die Situation sowohl für die PatientInnen als auch für die PsychotherapeutInnen eindeutig verschlechtert wird und den Verhandlern beider Seiten vorzuwerfen ist, daß hier in unfachlicher Weise vorrangig an einer möglichst kostengünstigen Wegrationalisierung einer Berufsgruppe gearbeitet wurde unter dem Vorwand, einem gesetzlichen Auftrag gerecht zu werden.

Noch einiges zum "Kleinen Verhandlungsteam"

A) Es entsteht bei Gesprächen mit Mitgliedern des "Großen Verhandlungsteam" bei mir der Eindruck, daß es sich bei dieser Einrichtung um eine Alibieinrichtung handelt, da Diskussionsergebnisse und Vereinbarungen daraus öfter nicht berücksichtigt wurden und auch, entweder über Terminvorgaben oder bereits ausverhandelte vollendete Tatsachen, die Aktivitäten des großen Teams blockiert wurden. Obwohl durch die BUKO die Abläufe und Strukturen der Verhandlungsteams genau vorgegeben waren.

B) Der Informationsfluß vom "Kleinen Verhandlungsteam" zu den übrigen Einrichtungen des ÖBVP und auch des BMfAGS (BUKO, Fachspezifika, GV, wie auch Psychotherapiebeirat) war bis zuletzt auffällig dürftig und selektiv gehalten und hat öfter ein falsches Bild der Verhandlungssituation vermittelt, sodaß Zustimmungen, wenn überhaupt, unter falschen Voraussetzungen erreicht wurden. Außerdem entsteht für mich der Eindruck, daß manches was dem HV jetzt angelastet wird, eigentlich auf Betreiben oder Vernachlässigung seitens des "Kleinen Verhandlungsteams" entstanden ist, daß uns jetzt vor, letztlich übereilt erreichte, vollendete Tatsachen stellen will. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang auch, wie vor allem eine Person, über Jahre hinweg ihr vordringliches Interesse durchzusetzen versucht, um jeden Preis einen Gesamtvertrag mit dem HV zu erreichen.
Wobei zu diskutieren währe, ob, seitens der PsychotherapeutInnen aber auch der PatientInnen, nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen, überhaupt die Notwendigkeit für einen Gesamtvertrag besteht. Wenn ja, dann sicherlich nicht einer in dieser Form.

Es wird nun vom Präsidium verschiedenes in Umlauf gebracht.

A) "Ein bestmögliches Ergebnis"; wie dürftig, ja beschämend dieses Ergebnis meiner Meinung nach ist, wurde schon oben angesprochen. Dies jedoch auch noch als Erfolg zu verkaufen, kann ja nur jemandes Anliegen sein, der eigentlich nur einen Abschluß herbeiführen wollte, gleichgültig wie das Ergebnis aussieht und welche Konsequenzen es für die Betroffenen hat.

B) "Es müsse diesem Vertrag zugestimmt werden sonst geschieht Schlimmeres!" Was soll mehr geschehen, als etwa zwei Drittel der PsychotherapeutInnen von ihrer eigentlichen Berufsausübung fernzuhalten, sie damit um ihre Existenz zu bringen, und dem größeren Rest der Verbleibenden, Arbeitsbedingungen aufzuzwingen, die eine Haupttätigkeit als PsychotherapeutIn nicht mehr zulassen.

C) "Es können sowieso die meisten TherapeutInnen die Kriterien erfüllen!"
Diese Aussagen vermitteln eine Situation die in keiner Weise der Realität entspricht und außerdem zu einer Methode des Schwindels verführt, die sicher nicht dem Selbstverständnis von PsychotherapeutInnen entsprechen dürfte.

D) "Die Ärzte werden alles übernehmen wenn wir nicht zustimmen"
Drohungen mit den Ärzten sind für mich spalterisch und unzulässig, da die meisten Ärzte mit Psy-Diplom, diese Qualifikation eigentlich in erster Linie für eine bessere Gesprächsmöglichkeit mit ihren Patienten in der Behandlungspraxis einsetzen, und die wenigen auch psychotherapeutisch ausgebildeten Ärzte zu diesen Vertragsbedingungen kaum arbeiten werden wollen.

Insgesamt gesehen sind alle Versuche, die TherapeutInnen zur Annahme dieses Vertrages zwingen zu wollen, ungeheuerliche Aktivitäten, die jedem Demokratieverständnis zuwiderlaufen und für mich schon deshalb sittenwidrig sind. Ich meine, es ist angezeigt, jede sich anbietende Möglichkeit von Widerstand aufzugreifen, um diesen Vertrag zu verhindern.

Es ist für mich allerdings auch nur zu verständlich, daß PsychotherapeutInnen, die auch an ihre ökonomische Situation denken müssen, daß sind übrigens die meisten von uns, überlegen, wie sie vielleicht doch zu einem Kassenvertrag kommen. Dem kann nur entgegengehalten werden, daß es doch nicht darum gehen kann, "seine Seele möglichst teuer dem Teufel zu verkaufen". So hoch kann das Honorar gar nicht sein, zu dem vernünftige TherapeutInnen diese Vertragsbedingungen annehmen. Natürlich wird es, vor allem unter dem existentiellen Druck, dem wir alle ausgesetzt sind einige geben, die diese "Krot fressen". Sollten sich einige Personen aus dem Verhandlungsteam genau mit diesem Kalkül auf das Vorliegende eingelassen haben, so wäre das um so ungeheuerlicher!

Die vorliegenden Vertragsbedingungen gehen meines Erachtens in Richtung einer Spaltung, wenn nicht eigentlich einer Auflösung der Berufsgruppe der Psycho-therapeutInnen. Hier soll es einige wenige Privilegierte geben, die unter dem Schutz des HV ihre Tätigkeit ausüben, und innerhalb des ÖBVP eine auf statische Ruhe bedachte Gruppe bilden werden und die Masse derer, die auf einer ökonomisch unmöglichen Ebene ihr Dasein fristen, oder sich eben was anderes suchen müssen.

Die Vertragsinhalte wiedersprechen in vielen Punkten zutiefst einem qualitativen und ethischen Standard der Psychotherapie. Sie sind daher für mich insgesamt als sittenwidrig zu beurteilen!

Die Mitglieder des "Kleinen Verhandlungsteams" müssen sich im klaren sein, daß sie als Vertragspartner dieses Vertrages für alle Folgen die daraus für PatientInnen und PsychotherapeutInnen entstehen mitverantwortlich sind und damit auch alle Konsequenzen zu tragen haben.


Franz Mennert-Püchler
Psychotherapeut, Supervisor, DSA

Unterbergerstraße 21/1
6020 Innsbruck
E-mail: mennert-puechler@Eunet.at


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