Bezugnehmend auf die Mitteilungen, daß sich verschiedene Landesverbände
überlegen, Regionalverträge mit oder ohne Vereinsbasis mit Krankenkassen
abzuschließen, muß auf die eindeutigen Aussagen des Univ.Prof. Firlei
bei der Präsentation des Buches "Psychotherapie und Recht" am 5.6.
im "Juridicum" der Universität Wien verwiesen werden : Dies sei ausdrücklich
und eindeutig nicht gesetzlich gedeckt - mit dem ASVG nicht vereinbar!
Es ist nicht bekannt geworden, daß die Kassenvertreter von den "Zugangskriterien"
abgewichen wären. Es ist unerträglich, dennoch auf dieser Basis, wenn
auch in kleineren territorialen Einheiten weiterzuverhandeln. Bei allem Verständnis
für die Illusion, daß das berufsständnisch doch noch etwas Positivbes
bringen könnte : diese Basis ist kaputt -schon rein rechtlich - und Gott sei
Dank wird dieser Weg nicht halten :
Ceterum censeo ! Dummheit läßt sich offenbar nicht durch Argumentation
heilen. Wie uninformiert, unqualifiziert und unverantwortlich muß man eigentlich
sein, um an den "Zulassungskriterien" des gescheiterten Vertragsentwurfes
festhalten zu können, statt diesen Blödsinn durch gesicherte Fortbildungsverpflichtungen
zu ersetzen ?
Jedwede Unterschrift unter einen solchen und ähnlichen Vertragsteil bedeutet
, die Psychotherapie und deren Wirksamkeit einem Auflösungsprozess auszuliefern,in
eine psychiatrische Hilfsdisziplin zu verniedlichen. Das geschieht bereits jetzt
im Vorfeld.
Die Anerkennung dieses eklatanten Machtmißbrauchs zum Schaden der Psychotherapie
durch anpasslerische Berufsvertretungen wäre genau die politische Haltung,
die wir "Aufgeklärten" angeblich nicht haben. Auch das gehört
zum Thema "political correctness".