BERUFSVERBAND ÖSTERREICHISCHER PSYCHOLOGINNEN UND PSYCHOLOGEN
Landesgruppe OÖ
Leiter Dr. Max Kastenhuber
c/o Willingerstr. 21
4030 Linz
An das Präsidium und
die Sektion Psychotherapie des
Berufsverbandes Österreichischer
Psychologinnen und Psychologen
Garnisongasse 1
1090 Wien
4. Oktober 1999
E-Mail: buero@boep.or.at
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
Die Landesgruppe OÖ. des Berufsverbandes Österreichischer Psychologinnen
und Psychologen hat am 30. September 1999 ein Landesgruppentreffen zum Thema des
anstehenden Gesamtvertrages für Psychotherapie zwischen ÖBVP und Hauptverband
der Sozialversicherungsträger abgehalten. Die Verhandlungsergebnisse werden
nach Kenntnis der bislang bekannten Eckdaten bedeutende nachteilige Veränderungen
im Berufsalltag der psychotherapeutisch tätigen Psychologinnen und Psychologen
sowie in der Patientenversorgung mit sich bringen.
Der Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen ist zwar
nicht in die Verhandlungen eingebunden. Dennoch sind eine sehr grosse Zahl an psychotherapeutisch
tätigen Psychologinnen und Psychologen im BÖP organisiert und erwarten
sich eine umfassende Information und Vertretung in standespolitischen Fragen.
Demgegenüber besteht die Vermutung, dass viele Kolleginnen und Kollegen über
die konkreten Auswirkungen des Vertragsentwurfes nach dessen Annahme noch immer
unzureichend informiert sind und auf sie zukommende Kriterien und Anforderungen
zu gering schätzen. So herrscht bei Kolleginnen und Kollegen beispielsweise
die Auffassung, dass die Kriterien für die Vertragspsychotherapeuten keine
oder nur eine abgeschwächte Form für die Wahlpsychotherapeuten haben werden.
Die Einschränkung durch den Ausschluss bestimmter Diagnose- oder Patientengruppen
wie etwa Kinder und Jugendliche oder chronisch Erkrankte sowie die Deckelung für
Psychotherapie mit 70 Stunden, gar mit 30 Stunden für psychogene Reaktionen
und Psychosen bringen empfindliche und nicht tragbare Einschränkungen für
die psychotherapeutische Versorgung mit sich. Die Anerkennung und Eintragung als
Klinische Psychologin oder Klinischer Psychologe bringt keine Erleichterung der
Anerkennung, da die Erfüllung der ausverhandelten Kriterien trotzdem Voraussetzung
bleibt und das klinisch-psychologische Praktikum ja nicht unbedingt in einer Einrichtung
der Variante A absolviert werden muss.
Werden diese und ähnliche Informationen nicht rechtzeitig an die Mitglieder
des Berufsverbandes weitergeleitet und kommt der Vertrag, so ist mit einem erheblichen
Vetrauensverlust und Austritten enttäuschter Mitglieder aufgrund der für
sie nachteiligen Konsequenzen nicht nur aus dem ÖBVP zu rechnen.
Aus diesen und weiteren Gründen wurde im Treffen der OÖ. Landesgruppe
der Wunsch an den Berufsverband geäussert, weitere Schritte zur Information
seiner Mitglieder zu setzen, insbesondere zur Aufforderung an diese, sich eingehend
mit den einzelnen Punkten des Vertragsentwurfes und den daraus resultierenden Veränderungen
auseinanderzusetzen.
Mit freundlichen kollegialen Grüssen
Dr. Max Kastenhuber