"Psychotherapie auf Krankenschein":
Brief der Landesgruppe Oberösterreich des
Berufsverbandes Österreichischer Psychologinnen
und Psychologen (BÖP)
an das Präsidium und die Sektion Psychotherapie des BÖP

BERUFSVERBAND ÖSTERREICHISCHER PSYCHOLOGINNEN UND PSYCHOLOGEN
Landesgruppe OÖ
Leiter Dr. Max Kastenhuber
c/o Willingerstr. 21
4030 Linz

An das Präsidium und
die Sektion Psychotherapie des
Berufsverbandes Österreichischer
Psychologinnen und Psychologen
Garnisongasse 1
1090 Wien 4. Oktober 1999
E-Mail: buero@boep.or.at

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!

Die Landesgruppe OÖ. des Berufsverbandes Österreichischer Psychologinnen und Psychologen hat am 30. September 1999 ein Landesgruppentreffen zum Thema des anstehenden Gesamtvertrages für Psychotherapie zwischen ÖBVP und Hauptverband der Sozialversicherungsträger abgehalten. Die Verhandlungsergebnisse werden nach Kenntnis der bislang bekannten Eckdaten bedeutende nachteilige Veränderungen im Berufsalltag der psychotherapeutisch tätigen Psychologinnen und Psychologen sowie in der Patientenversorgung mit sich bringen.

Der Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen ist zwar nicht in die Verhandlungen eingebunden. Dennoch sind eine sehr grosse Zahl an psychotherapeutisch tätigen Psychologinnen und Psychologen im BÖP organisiert und erwarten sich eine umfassende Information und Vertretung in standespolitischen Fragen.

Demgegenüber besteht die Vermutung, dass viele Kolleginnen und Kollegen über die konkreten Auswirkungen des Vertragsentwurfes nach dessen Annahme noch immer unzureichend informiert sind und auf sie zukommende Kriterien und Anforderungen zu gering schätzen. So herrscht bei Kolleginnen und Kollegen beispielsweise die Auffassung, dass die Kriterien für die Vertragspsychotherapeuten keine oder nur eine abgeschwächte Form für die Wahlpsychotherapeuten haben werden. Die Einschränkung durch den Ausschluss bestimmter Diagnose- oder Patientengruppen wie etwa Kinder und Jugendliche oder chronisch Erkrankte sowie die Deckelung für Psychotherapie mit 70 Stunden, gar mit 30 Stunden für psychogene Reaktionen und Psychosen bringen empfindliche und nicht tragbare Einschränkungen für die psychotherapeutische Versorgung mit sich. Die Anerkennung und Eintragung als Klinische Psychologin oder Klinischer Psychologe bringt keine Erleichterung der Anerkennung, da die Erfüllung der ausverhandelten Kriterien trotzdem Voraussetzung bleibt und das klinisch-psychologische Praktikum ja nicht unbedingt in einer Einrichtung der Variante A absolviert werden muss.

Werden diese und ähnliche Informationen nicht rechtzeitig an die Mitglieder des Berufsverbandes weitergeleitet und kommt der Vertrag, so ist mit einem erheblichen Vetrauensverlust und Austritten enttäuschter Mitglieder aufgrund der für sie nachteiligen Konsequenzen nicht nur aus dem ÖBVP zu rechnen.

Aus diesen und weiteren Gründen wurde im Treffen der OÖ. Landesgruppe der Wunsch an den Berufsverband geäussert, weitere Schritte zur Information seiner Mitglieder zu setzen, insbesondere zur Aufforderung an diese, sich eingehend mit den einzelnen Punkten des Vertragsentwurfes und den daraus resultierenden Veränderungen auseinanderzusetzen.

Mit freundlichen kollegialen Grüssen
Dr. Max Kastenhuber


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