Mit großer
Genugtuung feiern dieser Tage Interessenvertreter der Psycho- therapeuten und der
Sozialversicherungsträger ein vorläufig "sicheres" Verhandlungsergebnis.
Eine Einigung über Krankenkassenverträge mit Psychotherapeuten steht vor
Vertragsabschluß. Die psychosoziale Versorgung Menschen erscheint nun erstmalig
in greif-bare (und verwaltbare) Nähe gerückt, so heißt es kühn-ohne
genauer zu definieren,was darunter wirklich zu verstehen ist.
Durch diesen drohenden Kassenvertrag wird ein völlig falsches Konzept hochgefeiert
und den Psychotherapievertretern die Unterschrift darunter "abgepreßt"
(.....sonst gibt es gar keinen Vertrag, ...).Man ist solche Vorgänge im politischen
Geschäft gewöhnt und man ist "reif" genug, dabei mitzuspielen,
vielleicht stolz darauf, als "Psycho" mitspielen zu dürfen. Dabei
sein ist zwar noch nicht alles, aber doch sehr viel.....
Es ist ziemlich erstmalig, daß die Psychotherapeuten nun in Gefahr stehen,
unter einen völligen Unsinn ihre Unterschrift zu setzen., daß Psychotherapeuten
bereit sind, statt Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung Ihrer Psychotherapie
der vertraglichen Absicherung einer Qualitätsschwindelei hochoffiziell mitzuwirken..
Es ist verständlich, daß man-um einen Beruf mit Einkünften zu haben-
auch unmoralische Agreements eingeht, denn zuerst kommt das Essen -dann die Moral.
Aber bisher war das die Entscheidung der Einzelperson , die auch irgendwann wieder
verbessert oder revidiert werden konnte. Diesmal aber geht es um einen ganzen Berufs-"stand",
der sich zu verkaufen droht, -um das Linsengericht einer wiederum nicht ordentlichen
Bezahlung.
Die wichtigsten Punkte der notwendigen
Kritik -kurz dargelegt :
1) Die Krankenkassen unterlaufen das Psychotherapiegesetz
:
Im Österreichischen Psychotherapiegesetz ist klar und eindeutig festgelegt,
wer als Psychotherapeut zur selbständigen Krankenbehandlung zugelassen ist.
Dieses Gesetz ist durch Mithilfe der Fachwissenschafter aus den Bereichen Medizin,
Psychotherapie und Psychologie geschaffen worden und weltweit vorbildlich.
Aber nein- die Krankenkassenbeamten -und Krankenkassenpolitiker wissen besser,
wer ein tauglicher Psychotherapeut ist, sie brauchen das auch nicht zu argumentieren,
nicht mit Fachleuten der Therapie abklären : sie brauchen nur zu "verhandeln",
was im konkreten Fall eigentlich "abpressen" heißen sollte. Fachliche
Abklärung ist nicht nötig, sie haben ja politische und wirtschaftliche
Macht, Denken ist Luxus und gefährlich.
Diese Vorgänge nennt man dann auch noch hohnvoll "demokratisch"
- offenbar war es ja auch 1o Jahre lang "demokratisch" sich nicht an die
gesetzliche Verpflichtung zu halten, notwendige Behandlungskosten in Psychotherapie
zu bezahlen. Stattdessen "pulverlt" man die Patienten mit milliardenteuren
Psychopharmaka zu, damit man dann bei der Psychotherapie scheinheilig "sparen"
muß. Man ist ja schließlich -wieder "demokratiebewußt"
verpflichtet, sorgsam mit den Beiträgen umzugehen........
2) Spezielle Forderungen : Praxis in Spitälern und Institutionen
Es sollen also Psychotherapeuten nur dann Krankenkassenverträge bekommen,
wenn sie lange Praxiszeiten in Spitälern und Institutionen nachweisen können.
Das klingt für den Unkundigen ja zunächst nicht dumm, und offenbar sind
die Vertreter solcher Forderungen -hoffentlich "nur"unkundig -und nicht
zynisch bösartig. Denn jeder, der nur ein wenig Ahnung von "Psychotherapie"
hat, weiß, daß man in Krankenhäusern und Institutionen zwar sehr
viel lernt, aber keinesfalls Psychotherapie.
Was also lernt man in Krankenhäusern und Institutionen (mit ganz wenig Ausnahmen!)
?
a) Man lernt, daß Psychotherapie unpraktisch ist, weil sie Personal,
Zeit und
Räume braucht.
b) ....... daß Psychotherapie nur so lange dauert, wie die Aufenthaltsdauer
des
Patienten es erlaubt.
c).........daß Psychotherapie durch allgemeine Gespräche,
Beschäftigungstherapie,
Sozialarbeit und ein freundliches Klima ersetzbar ist.
d) ........daß die meisten Patienten "untherapierbar"
sind und "unmotiviert"
e).........daß jene Therapietechnik angewendet wird, die der(hoffentlich)
dort
tätige Therapeut halt gelernt hat -Hauptsach´ es gschieht
was- es wird schon
irgendwie wirken,-und wenn nicht, fällt´s auch nicht
ins Gewicht.
f) .........daß "Kurztherapie" ausreichen muß
...
g) .........man lernt vor allem ANPASSUNG ANS SYSTEM
Und dieser letzte "Lernerfolg" ist es, den die Befürworter solcher
"Praxis" anstreben. Der Psychotherapeut soll erzogen werden, sich nahtlos
in die Dummheit der bestehenden "Usancen" einzufügen, damit er ein
verläßlicher Partner werde, so wie die Ärzte, die sich daran gewöhnt
haben, ihr ärztliches Ethos der Krankenkassenverwaltung unterzuordnen. Rein
mit den Psychotherapeuten in die Ärztepresse !
Und diese abgrundlose Dummheit-wenn nicht Bosheit- wird dann noch als Qualitätssicherung
verkauft.
Offenbar merken auch viele Psychotherapeuten nicht, daß in dieser Richtung
der Wegweiser zum Abbau der Wirksamkeit von Psychotherapie führt, diese systematisch
aushöhlt.
Das Verständnis dessen, was Psychotherapie eigentlich ist, und wodurch sie
erst wirksam wird , wird der "Standespolitik" geopfert. Und das wird dieser
gehörig schaden.
3) Es paßt ja sehr gut dazu, daß
der "Vertrag" mit den Kassen zu einem Art Angestelltenverhältnis
des Psychotherapeuten führt, mit geregelten Arbeits-und Urlaubszeiten,
usf. , als wäre dies die Aufgabe der Krankenversicherung : Abhängigkeiten
zu schaffen und Macht auszuüben, anstatt Behandlungskosten zu übernehmen.
Wieviele Stunden pro Woche ein Psychotherapeut insgesamt arbeiten will und kann,
geht "von der Sache her" die Krankenkassen gar nichts an, weil es
mit der Behandlungsqualität keinen anderen Zusammenhang gibt, als den,
daß die persönliche Belastungsgrenze des Therapeuten dessen ureigenste
Verantwortung bleiben muß.
Aber, wer Abhängigkeiten und Unterordnungen schaffen will, muß eben
irgendwelche zwänglerischen Anordnungen treffen, um diese Hierarchie erhalten
zu können. Einen anderen glaubwürdigen Sinn kann man darin-bei Einsatz
von Intelligenz - nicht erkennen.
Wenn man die vorgebliche Sorge der Krankenkassen um Qualitätssicherung
und Qualitätsentwicklung der Psychotherapie für die Versicherten ernst
nimmt und teilt, kann man natürlich ein vernünftiges und sinnvolles
Modell für Vertragspsychotherapeuten erstellen, wie etwa das "Qualitätssicherungs-Fortbildungsmodell",
welches in völligem Einklang mit dem Psychotherapiegesetz steht, die Sorgfaltspflicht
der Krankenkassen gegenüber den Versicherten wirklich erfüllt, und
drittens der professionellen Weiterentwicklung der Psychotherapie in Österreich
dient. Es soll hier in aller Kürze dargestellt werden :
Die Krankenkassen vereinbaren mit den Psychotherapeuten :
1) Entsprechend dem Psychotherapiegesetz sind alle Psychotherapeuten, die in
der Psychotherapeutenliste des Gesundheitsministers eingetragen sind, mögliche
Krankenkassenvertragspartner.
2) Die Vertragspsychotherapeuten bestimmen selbst, in welchem Stundenausmaß
sie als Psychotherapeuten haupt-oder nebenberuflich Leistungen anbieten .
3) Das PthG sieht die verpflichtende Fortbildung der Psychotherapeuten vor.
Die Krankenkassen entwerfen gemeinsam mit den Vertretern der Psychotherapeuten
ein für Vertragspsychotherapeuten bindendes Fortbildungsprogramm, welches
nachweislich erfüllt wird und der Aufgabe der Qualitätssicherung und
Qualitätsentwicklung dient.
4) Für spezielle Indikationen, etwa die Psychotherapie von Psychosen, entwickeln
Krankenkassen und Psychotherapeutenvertreter eine spezielle Weiterbildung, die
zur Ausbildung von "Fachtherapeuten" führt.
Aber solche, der Sache dienenden Vorschläge kann ja nur ein "Idealist"
ernsthaft erheben, der vom "Geschäft der Politik" nichts versteht.
Es ist zu hoffen, daß sich doch noch genügend konstruktiv-kritische
Kräfte in der Politik finden, die um der Österreichischen Psychotherapiequalität
willen, den angestrebten Unfug verhindern und sich stattdessen wirklich um Qualität
bemühen.
Auch wenn dies wieder sehr "idealistisch" klingen sollte.