Wir Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
sind sehr jäh mit den Fakten des Kassenvertrages konfrontiert worden. Wir
müssen zu seiner Beurteilung weder Juristen noch Verhandlungs-Insider sein.
Aber wir müssen die Eckpunkte des Vertragsentwurfes kennen und werten.
Dabei kommt es lediglich auf den Text an, nicht auf ein Zusatzgemauschel "es
wird schon nicht so arg werden" oder "Du kommst sicher durch, das
sag ich Dir...." oder gar " es wird niemand prüfen, ob Eure Angaben
auch stimmen..". Das alles ist würdelos und balkanesk. Es setzt unseren
Berufsstand herab . Es entwertet unsere Arbeit . Und es ist ein Signal: Wenn
wir dem Vertragsentwurf zustimmen, verraten wir unversehens die Therapie, unsere
PatientenInnen und uns selber. Es wäre eine sehr folgenschwerer Verrat!
Fassen wir kurz zusammen:
1) Der angebotene Vertragsentwurf ist die Frucht einer 7 - jährigen Bemühung.
Deshalb ist es zuvor nur recht und billig, dem Verhandlungsteam unser aller
Dank für die Bemühung auszusprechen. Es steht fest, daß niemand
von uns unter den gegebenen Umständen einen besseren Vertrag erreicht hätte.
2) Die VerhandlerInnen haben immerhin Psychotherapie auf Krankenschein erreicht.
3) Sie haben aber unter Erpressung verhandeln müssen . Worte sagen oft
mehr, als langatmige Schilderungen der Dynamik. Beachten wir also folgende Sätze
: "Wenn ihr diesen Vertrag unterschreibt, seid ihr verrückt! Wenn
ihr nicht unterschreibt, bekommt ihr keinen anderen mehr!" ( Glaubhaft
überlieferte Worte eines Kammerpräsidenten aus Westösterreich).
"Wir wissen sowieso, daß dieser Vertrag für Euch ganz schlecht
ist, aber wir können den Sozialversicherungsträgern keine Weisung
geben!" (Ebenso glaubhaft überlieferte Worte von zwei Spitzenpolitikern
am Rande einer SPÖ - Wahlveranstaltung!)
4) Das zynisch - schlechte Gewissen mancher Kassenpolitiker zeigt, daß
das Ergebnis schlecht ist. Auch wenn die Krankenscheinpsychotherapie sich in
der Öffentlichkeit gut verkaufen läßt!
5) Die Erwägung und Planung von Aktionen innerhalb der Ärzteschaft
wie: "Keine Praxisstellen von Psychiatern für TherapeutenInnen"
oder "Praktiker mit Psychotherapiezusatz müssen einen Kassenvertrag
nehmen" oder "Institutionen dürfen nur kassenverträgliche
PsychotherapeutenInnen anstellen" (was zu einem Ende der Zusatzqualifikation
nach B und C innerhalb weniger Jahre führen würde) lassen die Katze
aus dem Sack. Das lenkt unser Augenmerk umsomehr auf
6) die ZUSATZQUALIFIKATIONEN nach A/B/C: Sie entbehren bei näherer Betrachtung
jeder sachlichen Berechtigung. Natürlich kann es nicht schaden, einen 14
- tägigen Psychiatriekurs gemacht zu haben, oder auch als Krankenschwester
auf einer Gynäkologie oder Chirurgie gearbeitet zu haben, aber was hat
das mit der therapeutischen Arbeit im speziellen Sinne zu tun ? Was mit Sicherung
der Qualifikation? Wenn sich die Ärzteschaft derlei Bestimmungen da und
dort gebeugt hat, hilft uns das wenig. Fazit: A/B/C Zusatzqualifikationen sind
ein einzigen großer "Gesslerhut", unter den wir uns zu beugen
haben. (Achtung auf Rückenschmerzen!) Sie würden eine Reduktion der
Kassentherapeuten und der möglichen Wahltherapeuten von 53oo auf die von
der Kassa erwünschten 15oo bis 2ooo bewirken . Die Kassen lenken dann mittels
Krankenschein die Patientenströme zu diesen gebeugten Kassentherapeuten
und an allen anderen vorbei. Wenn wir nicht zustimmen, so gibt es für niemanden
Kassengeld. Das ist die Drohung und sie verschweigt noch alle anderen bürokratischen
Möglichkeiten, uns mit Formularen und Bewilligungen und Gutachten zu beschäftigen.....Ein
Blick nach Deutschland genügt doch, oder?..
7) Wollen wir als Kolleginnen und Kollegen wirklich vergessen, was im Psychotherapiegesetz
alles drinsteht? Wollen wir das Wort SOLIDARITÄT zurückreihen und
glattwegs einige bis sehr viele von uns uns verlieren? ("Ein Kahlschlag
droht!" nennt das die besonnene Expertise von Gerhard Stemberger.) Zahlen
deswegen die ÖBVP - Mitglieder tausende Schillinge jährlich an Mitgliedsbeiträgen,
um dann in einer beruflich so bedeutsamen Situation glatt von den ÖBVP
- Funktionären im Stichgelassen zu werden? Sollen wir gar aus Mitleid mit
ihnen und ihren Verhandlungsleiden einem derartigen Vertrag zustimmen? Persönliche
Anteilnahme gegen politischen Weitblick setzen? Das kann doch niemand wollen
....Und die Hoffnungsfabel vom "Fuß, der einmal drinnen, die Türe
der Kassen immer weiter öffnen wird.." hat man oft genug anderswo
schon gehört! Bitte um ein Ende derartiger Sendungen!
8) Noch zu Jahresbeginn hat der ÖBVP 8oo.-ÖS /Stunde als Mindesthonorar
bezeichnet. Jetzt sind es tatsächlich nur mehr 65o.-ÖS und jeder von
uns, der in freier Praxis arbeitet weiß, daß bei korrekter Buchführung
und normaler Arbeitsfähigkeit 1ooo.- ÖS notwendig wären , um
das Gehalt eines AHS - Lehrers zu erreichen. Steuergesetze, Urlaubsnotwendigkeit
und Krankheiten sind zu bedenken! Therapeuten, die zuwenig verdienen müssen
geldgierig werden. Das tut ihnen selber und der Therapie nicht gut.
9) Dieselben Gesichtspunkte gelten im wesentlichen für die 415 geplanten
Kassenpraxen, Sie haben alle Einschränkungen eines Angestelltenverhältnisses
zu erwarten , ohne auch dessen Vorteile zu bekommen. (Wozu dann überhaupt?)
10) Die Ausbildungskandidaten und Kandidatinnen müssen schon jetzt erhebliche
zeitliche wie finanzielle Opfer hinnehmen ( Praxisanforderungen, die auch zu
Arbeitsleistungen führen, die schlecht bis gar nicht honoriert werden.
Ja, die sogar demnächst zu Scheinanstellungen bei Psychiatern auf eigene
Kosten (wie in Amerika) führen könnten.... Hat das Team das alles
bedacht? Was machen die Menschen, die jetzt mitten im Propädeutikum stecken?
Wie werden sie darüberhinaus A/B/C Bedingungen noch erfüllen können?
Keine Einnahmen - dafür Urlaubsmonate .... wer keinen reichen Partner hat
oder Erbtanten etc steht das nicht durch! Wären sie nicht besser beraten,
die Ausbildung überhauprt abzubrechen? Denn:
11) die ÖBVP - Rechtsanwältin hat uns daraufhingewiesen, daß
"jedes Augenzwinkern bei Erfüllung der Vertragsbestimmungen"
rechtlich einen Betrug darstellen würde. Es ist daher davon auszugehen.,
daß diesmal "genauso heiß zu essen sein wird, wie gekocht wurde!"
Eigentlich ist es eine Schande, daß wir abermals in die Nähe der
Illegalität gedrängt werden, wenn wir die Zusatzkriterien der Kassen
erfüllen wollen. Deshalb: Nichts mit A/B/C!
12) Zuletzt etwas Persönliches. 1978 fiel mir die Aufgabe zu, vor einem
Abwürgen der Psychotherapie durch den ersten Psychologengesetzentwurf zu
warnen. Jetzt - 1999 - geht es wiederum um die Psychotherapie. Diesmal um ihre
Substanz. Denn das gesellschaftliche Sein bestimmt weithin das Bewußtsein.
Die gesellschaftliche Verfaßtheit von Psychotherapie nach diesem Vertrag
wird in schon wenigen Jahren unser Bewußtsein von Therapie- was das überhaupt
ist und worin ihr Wesen liegt - bestimmen. Dann könnte leicht das Wort
zutreffen, das Prof. Strotzka 1978 zu mir mitten in Verhandlungen sagte: "Glauben
Sie nicht, daß ein Therapiegesetz letztlich die Psychotherapie ruinieren
wird?" Und ganz im gleichen Sinn sprach auch der Prof. Caruso 1976 in Innsbruck:
"Sie werden noch alle an mich denken: Ich bin aus Gründen des sozialen
Schadens gegen jegliches Therapieprivileg!"
13) Ich bin überzeugt, daß es jetzt notwendig ist, dieser Warnungen
eingedenk zu sein: Wenn wir wirklich wollen, daß Patienten und Patientinnen
mit ihrem Krankenschein nicht irgendein Getue als Therapie vorgesetzt bekommen,
wenn wir wirklich wollen, daß die Hilfesuchenden nicht flach abgespeist
und die verändernde Kraft der Therapie erhalten bleibt, dürfen wir
dem Vertragsentwurf nicht zustimmen. Substantielle Psychotherapie löst
gesellschaftliche Widerstände aus. Das ist absolut nicht neu. Aber dürfen
wir uns beugen und irgendwie mitagieren?
14) Wir müssen mit aller Kraft und mit Nachdruck auf einer politischen
Weisung zur Beendigung der Erpressung mit "Dieser oder gar kein Vertrag"
bestehen. Und wenn es der Bundespräsident selber sein müßte:
Es kann doch nicht sein, daß Kassen - Präsidenten von einem zuständigen
Minister keine Weisung bekommen können. Es darf auch nicht sein, daß
wir unsere eigene Arbeit, und die Würde der therapeutischen Arbeit überhaupt
so mit Füßen treten lassen. Es darf das alles schon deswegen nicht
sein, weil berechtigte Zweifel bestehen, daß damit das flächendeckende
Angebot gesichert werden kann und das Winken mit dem Krankenschein alle möglichen
Gründe habven kann, nur nicht denjenigen, den PatientenInnen psychotherapeutisch
zu helfen.
15) Ich schlage deshalb vor, daß unser Verhandlungsteam aufhört,
für dieses katastrophale Ergebnis zu werben, sondern statt dessen lieber
ehrenvoll zurücktritt. Dann wäre der Weg für die grundsätzlich
bessere Vereinbarung frei. Es zeigt sich nämlich anhand dieses Vertragsgeschehens,
daß das Gesamtsystem der Gesundheitsversorgung, so wie die Kassen es handhaben,
so nicht mehr weiterentwickelt werden kann. Wir brauchen neue Sichtweisen, neue
Begriffe und neue Grundhaltungen, sonst wird das System nicht nur unfinanzierbar,
sondern auch immer widersprüchlicher. Es droht zu verspielen, was Generationen
mühevoll entwickelt haben: zB die substantielle Psychotherapie. Jeder Kollege
und jede Kollegin kann durch genaues Studium der Texte des Entwurfes sich im
Detail davon überzeugen, daß diese Folgerungen nicht übertrieben
sind.
Dr. Richard Picker
A-1090 Wien
Kinderspitalg 4
Tel. 01/405 12 38