Die psychotherapeutische Versorgung ist in Österreich nach Ansicht des Präsidenten
der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK), Dr. Otto Pjeta, völlig
unbefriedigend. Pjeta sieht den Anspruch der Bevölkerung, "diese großflächigen
weißen Flecken bei einer ganzheitlichen Gesundheitsbetreuung so rasch wie
m+APY-glich zu beseitigen". Der Ärztekammerpräsident schlug den bundesweiten
Einsatz von Psychotherapie-Ärzten auf Kassenbasis vor.
Laut Pjeta hat die Ärztekammer dem Hauptverband Österreichischer Sozialversicherungsträger
Verhandlungen zur Entspannung der "prekären Versorgungssituation"
vorgeschlagen. Nun seien Politik und Krankenkassen gefordert.
Die jahrelangen Bemühungen um ein Konzept, das Psychotherapie auf Krankenschein
ermöglicht, scheinen kein positives Ergebnis zu zeitigen. Die Krankenkassen
konnten sich in ihrer jüngsten Verbandskonferenz nicht auf den Abschluss eines
österreichweiten Vertrages mit den Therapeuten einigen.
"Das erfüllt uns nicht mit Freude", zeigte sich Gesundheitsstaatssekretär
Reinhart Waneck wenig begeistert über das Scheitern. Der Staatssekretär
werde kommende Woche in einem Gespräch mit dem Präsidenten des Hauptverbandes
der Sozialversicherungsträger, Hans Sallmutter, versuchen, dahingehend einzuwirken,
dass vielleicht doch noch eine Lösung gefunden werde.
"Präsident Sallmutter wollte den Vertrag, aber es hat im Hauptverband
keine Mehrheit dafür gegeben", betonte eine Verbands-Sprecherin. Sie bestätigte,
dass es die erste derartige Abstimmung innerhalb der Vereinigung gewesen ist. Am
vergangenen Dienstag fehlten die Stimmen zweier Mitglieder auf die erforderliche
Mehrheit von 19 Befürwortern.
Lange Zeit war innerhalb des Österreichischen Berufsverbandes für Psychotherapie
(ÖBVP) um die Annahme des Vertragsangebots gerungen worden. Zuletzt sorgten
jedoch bereits die Kassen selbst für Verzögerungen. Dass es jetzt sogar
zu einer Ablehnung gekommen ist, stieß beim Präsidenten des ÖBVP,
Alfred Pritz, auf Unverständnis. Er forderte die Kassen auf, Psychotherapie
auf Krankenschein nun in Form von Einzelverträgen umzusetzen.
Die Forderung nach Psychotherapie auf Krankenschein ist angesichts der vorauszusehenden
Folgen bei Umsetzung des derzeit vorliegenden Vertragsmodells nicht mehr nachvollziehbar.
Dieser Vertrag stört laufende Therapien bereits am Vorabend seiner eventuellen
Unterzeichnung massiv, bedroht TherapeutInnenexistenzen in großer Zahl, lässt
den derzeit in Ausbildung befindlichen Kandidaten kaum eine Chance auf Berufsausübung
und bedeutet für den allergrößten Teil der PatientInnen in Wahrheit
einen erschwerten Zugang zur Psychotherapie. Dieser Vertrag ist antitherapeutisch
und antisozial.
Herwig Hinterhofer, per E-Mail
Auf die Psychotherapie auf Krankenschein in Österreich müssen Patienten
weiter warten: Der unterschriftsreife Vertrag wurde nicht von den Gremien des Hauptverbandes
der Sozialversicherungsträger genehmigt. "Am 13. 3. wurde auf Druck der
ÖVP-dominierten Krankenkassen die Abstimmung des unterschriftsreifen Gesamtvertrages,
der die Leistungen der Krankenkassen hinsichtlich Psychotherapie auf Krankenschein
regelt, von der Tagesordnung der zuständigen Sitzung im Hauptverband der Sozialversicherungsträger
genommen", erklärte der Präsident des Bundesverbandes der Psychotherapeuten,
Alfred Pritz.
Eine Sprecherin des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger bestätigte
das Faktum des nicht unterschriebenen Vertrages. "Es ist kein Beschluss gefasst
worden. Einige Mitglieder haben sich außer Stande gefühlt zu unterschreiben."
Als Argumente seien auch die Kosten genannt worden.
Die Psychotherapie auf Krankenschein gibt es laut Gesetz bereits seit Jänner
1992. Uneinigkeit zwischen dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger und
dem Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) führte
allerdings dazu, dass das Gesetz · bis jetzt · nicht umgesetzt wurde.
Jetzt gab es eine Einigung. Voraussichtlich ab 1. Juli soll die Behandlung teilweise
von den Kassen bezahlt werden, sagte Montag ÖBVP-Präsident Alfred Pritz
in Wien.
Einer der Hauptstreitpunkte waren die vom Hauptverband geforderten Zugangskriterien
für Therapeuten. Nun habe man einen Kompromiss gefunden, erklärte die
Leiterin der Kassenverhandlungen, Jutta Fiegl. Nachsatz: "Wir sind mit den
Anforderungen der Versicherungsträger nach wie vor nicht glücklich."
Im Sinne der Patienten habe man sich aber entschlossen, die härteren Kriterien,
die nicht von allen Psychotherapeuten in Österreich erfüllt werden, zu
akzeptieren. In der Bundeskonferenz des ÖBVP am vergangenen Samstag haben 71
Prozent der Stimmberechtigten den Vertrag gebilligt.
Wiens Gesundheitsstadtrat Sepp Rieder begrüßte die Einigung im Interesse
der betroffenen Menschen, die eine Psychotherapie benötigen.
In der ersten Phase wird es laut Pritz 415 Kassenstellen im ganzen Bundesgebiet
geben. Die übrigen Psychotherapeuten werden, sofern sie die Kriterien des Hauptverbands
erfüllen, Wahltherapeuten sein. Bei diesen refundieren die Kassen pro 50-Minuten-Sitzung
520 Schilling. Den Rest muss der Patient bezahlen. "Die Wahltherapeuten haben
eine freie Honorargestaltung. Unsere Empfehlung liegt zwischen 700 und 1.200 Schilling
für 50 Minuten." Die Kassentherapeuten erhalten für ihre Behandlung
pro Sitzung 650 Schilling.
Zum von der neuen Regierung geplanten Selbstbehalt bei Arztbesuchen meinte Pritz,
dieser richte sich gegen die Patienten. "Sie sind es, die darunter leiden.
Es soll doch so sein, dass man, wenn man krank ist, zum Arzt gehen kann und nicht,
dass man dafür bestraft wird." Bei Psychotherapiepatienten sei oft eine
längere Behandlung notwendig. Durch den Selbstbehalt könne das ziemlich
teuer werden, so Pritz. "Wir schlagen deshalb eine moderate Erhöhung der
Beiträge vor, da diese für den Einzelnen kaum spürbar ist."
Für die neue Regierung hatte Pritz aber auch in anderer Beziehung ein paar
Tipps: "Wir haben sehr viel Kontakt mit Menschen, denen solche Entwicklungen,
wie sie derzeit in Österreich stattfinden, Angst machen. Es wäre sehr
wichtig, dass die Regierung Verständnis für die Gegnerschaft und die dahinter
liegenden Ängste aufbringt." Zu den Reaktionen in Europa meinte Pritz,
dass "der Aufschrei eine Folge der Traumatisierung ist, die es in der Hitlerzeit
auf diesem Kontinent gegeben hat". Die Regierung müsste das so verstehen
und "die Erklärungen nicht als Überreaktion abtun".
Unstimmigkeiten über den vorliegenden Kassenvertragsentwurf zur Psychotherapie
auf Krankenschein gibt es innerhalb des Österreichischen Bundesverbandes für
Psychotherapie (ÖBVP): Während eine klare Mehrheit der Bundeskonferenz
die bisherigen Verhandlungsergebnisse in den Grundzügen bestätigt und
nur einige Detailfragen diskutieren möchte, setzt sich die "Arbeitsgruppe
Qualifizierte Initiative" (AQA) im Bundesverband für eine
gänzliche Neuverhandlung der Zusatzqualifikationskriterien für Psychotherapeuten
ein. Am Samstag hatten in Salzburg sowohl die ÖBVP-Bundeskonferenz als auch
das höchste Vereinsgremium, die Generalversammlung, getagt. Die endgültige
Abstimmung ist für den 20. Jänner 2000 vorgesehen.
Freitagabend ist in Salzburg im Rahmen einer Sitzung des Österreichischen
Bundesverbandes für Psychotherapie (ÖBVP) eine Abstimmung über die
Annahme oder die Ablehnung des ausverhandelten Kassenvertrages angesetzt. Die Annahme
benötigt zwei Drittel der 53 Stimmen.
ÖBVP-Präsident Dr. Alfred Pritz meinte dazu am Mittwoch, trotz anfänglicher
"Verärgerung" über das, was die Krankenkassen den Psychotherapeuten
"zumuten" würden, habe es zuletzt eine Trendwende zu Gunsten der
Annahme des Vertrages gegeben habe. Demnach könnte es in Zukunft in Österreich
415 Kassenverträge für Psychotherapeuten geben. Pro Therapiestunde sollen
650 Schilling bezahlt werden. Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger
rechnet mit einem Bedarf von rund einer Million Therapiestunden pro Jahr.
Österreicherinnen und Österreicher,
die die Hilfe von Psychotherapeuten benötigen, dürfen die Hoffnung hegen,
ab Frühjahr 2000 auch auf Kassenschein behandelt zu werden. Ein entsprechender
Vertrag wurde nun zwischen Vertretern des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger
und des Österreichischen Bundesverbandes für Psychotherapie (ÖBVP)
finalisiert. Zum Inkrafttreten bedarf er allerdings noch der Zustimmung der Gremien
der Verhandlungspartner.
Der Präsident des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, Hans Sallmutter,
erklärte dazu: "Ich bin sehr froh, dass wir nach langen Verhandlungszeiträumen
zu einem Ergebnis gekommen sind." Und weiter: "Ich hoffe sehr, dass nach
der Zustimmung der Gremien die Vertragspartner der Vereinbarung beitreten."
Die Behandlung beim Psychotherapeuten auf Kassenschein wurde ursprünglich mit
der 50. ASVG-Novelle vom Jahr 1992 vorgesehen. Am Nichtvorhandensein eines Kassenvertrages
scheiterte aber die breite Realisierung. Die Kassen zahlten bisher einen Kostenbeitrag
pro Therapiestunde von 300 Schilling.
Unbestritten schränkte das vor allem für sozial schlechter Gestellte den
Zugang zur Psychotherapie ein. Der Obmann der Wiener Gebietskrankenkasse, Franz
Bittner: "Wir haben die bisherige Regelung für sozial ungerecht gehalten.
Die alte Regelung hat für einen großen Kreis der Menschen den Zugang
zur Psychotherapie erschwert bzw. unmöglich gemacht. Ich glaube, der neue Vertrag
ist ein sozialversicherungspolitischer Meilenstein."
Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger geht für die Zukunft von
415 Kassenstellen in Österreich für Psychotherapeuten aus. Die Therapeuten,
die einen Kassenvertrag erhalten, müssen nachweisen, dass sie mit der Behandlung
eines breiten Spektrums von psychischen Erkrankungen vertraut sind. Pro Therapiestunde
(50 Minuten) werden 650 Schilling bezahlt. Nach der ersten Stunde muss der Patient
zu seinem Arzt gehen und eine ärztliche Bestätigung (nicht Vorliegen einer
organischen Erkrankung) einholen. Nach der vierten Therapiestunde muss der Chefarzt
die weitere Behandlung beim Psychotherapeuten bewilligen.
50.000 Patienten?
Der stellvertretende Generaldirektor des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger,
Josef Probst: "Wir gehen für Österreich von rund einer Million Psychotherapiestunden
auf Kassenkosten aus. Das würde der Behandlung von rund 50.000 Menschen entsprechen."
Das wären 0,6 Prozent der Bevölkerung. Die Kosten des Hauptverbandes der
Sozialversicherungsträger bzw. der Kassen dürften von derzeit rund 350
Millionen Schilling pro Jahr (Kostenzuschuss) auf rund 700 Millionen Schilling steigen.
Die Psychotherapeuten hatten ursprünglich 800 Schilling pro Behandlungseinheit
haben wollen.
Ein weiterer Kernpunkt waren die Zusatzqualifikationen gewesen, die die Krankenkassen
von den Therapeuten mit Kassenvertrag verlangen. ÖBVP-Verhandlungsleiterin
Jutta Fiegl: "Dieser Punkt war für uns schwierig und ist es auch jetzt
noch." Die Kassen hätten aber durch Übergangsregelungen und die Zusage
weiterer Hilfestellungen ein akzeptables Verhandlungsergebnis gewährleistet.
Die Psychotherapeuten werden im Laufe des Herbstes ihre Entscheidung über die
Annahme der Vereinbarung treffen.
© Wiener Zeitung, 06.09.1999
Leserbrief an die Wiener Zeitung schreiben: mailto:leser@wienerzeitung.at
Die Krankenkassen wollen die Chefarztpflicht
entschärfen. Ein Rohentwurf sieht vor, dass der behandelnde Arzt direkt mit
der Krankenkasse in Kontakt treten soll, womit der Gang des Patienten zum Chefarzt
entfallen würde.
Im Jahr 1997 · neuere Zahlen waren im Hauptverband nicht verfügbar ·
gab es in Österreich 10.890 zugelassene Arzneimittel. 4.510 davon waren lieferbar,
davon wiederum 2.789 frei verschreibbar. Die übrigen knapp 1.750 Mittel waren
chefarztpflichtig. Nun soll eine Reihe von Medikamenten aus der
"Chefarzt-Liste" gestrichen werden. Hier wird in erster Linie an Arzneien
für schwerkranke Patienten gedacht · etwa Aids-, Krebs-oder Tbc-Präparate.
Ziel der Pläne ist es, die steigenden Medikamentenkosten einzudämmen.
Deshalb soll mit den Apothekern, aber auch den Großhändlern und den Produzenten
um eine Senkung der Spannen verhandelt werden. Franz Fuchs, der Obmann der Tiroler
Gebietskrankenkasse und Leiter der Projektgruppe, die sich mit den Medikamentenpreisen
befasst, kündigte außerdem Konsequenzen gegen Ärzte an, die generell
zu teure Medikamente verschreiben.
Psychotherapie
Seit 1. Jänner 1992 ist die Psychotherapie auf Krankenschein durch die 50.
ASVG-Novelle gesetzlich festgeschrieben · es gibt sie aber immer noch nicht.
Grund dafür ist der vorerst nicht zustande gekommene Vertragsabschluss zwischen
dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und dem
Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP). Nun scheint eine Kompromisslösung
in Sicht. Diese würde aber, so die NR-Kandidatin des LiF, Christa Pölzlbauer,
zwei Drittel der derzeit in Österreich tätigen Therapeuten arbeitslos
machen, da die Krankenkassen zur gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung zusätzliche
Qualifikationen verlangen.
Hans Sallmutter, Präsident des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger,
meinte, dass es geradezu "absurd sei, einen Vertragsabschluss, der den Versicherten
ermöglicht, eine psychotherapeutische Behandlung ohne finanzielle Vorleistung
in Anspruch zu nehmen, als Verschlechterung der Versorgung zu bezeichnen".
© Wiener Zeitung, 25.08.1999
Verärgert, aber auch mit einem Hoffnungsschimmer,
reagierte der Präsident des Österreichischen Bundesverbands für Psychotherapie
(ÖBVP), Alfred Pritz auf die Aussagen des stellvertretenden Generaldirektors
des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger, Josef Probst, vom Montag.
Probst hatte dem ÖBVP die Schuld für das Nichtzustandekommen eines Kassenvertrags
mit den Psychotherapeuten gegeben.
"Die derzeitige Situation ist unfair gegenüber den Patienten. In Österreich
gibt es pro Jahr 30.000 Selbstmordversuche, zehn Prozent der Pädagogen sind
in schweren Nöten und 90 Prozent der weitverbreiteten Schlafstörungen
sind psychisch bedingt. Es besteht also Bedarf", sagte Pritz. Das seit Jänner
1992 geltende Gesetz, das die Psychotherapie auf Krankenschein sicherstellen soll,
sei von den Krankenkassen aber immer noch nicht umgesetzt worden.
Um die rechtlichen Hintergründe in dieser Frage zu klären, veranstaltete
der ÖBVP deshalb eine Tagung in Salzburg. Univ.-Prof. Klaus Firlei vom Institut
für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Salzburg beschäftigte
sich dabei vor allem mit den Forderungen des Hauptverbands nach zusätzlichen
Qualifikationen (zwei Monate Praxis in einem Krankenhaus oder bei einem Psychiater,
für die künftigen Vertragspartner.
"Seit 1991 gibt es das Psychotherapie-Gesetz, in dem die Qualifikationen der
Betroffenen definiert sind. Die vom Hauptverband geforderten Zusatz-Kriterien stellen
daher eine unzulässige und unangemessene Bedingung dar", erklärte
Firlei. Außerdem spiele die Sozialversicherung "die Karte ganz strenger
finanzieller Kriterien".
"Von einer Kostenexplosion durch die Psychotherapie auf Krankenschein kann
aber keine Rede sein. Allein schon deshalb, weil die Behandlung präventiv wirkt
und dadurch andere Kosten erspart." Als Konsequenz aus der Patt-Stellung, die
durch eine "Verletzung der Bemühenspflicht" durch die Krankenkassen,
die sich für das Zustandekommen des Vertrags einsetzen hätten müssen,
könnte sich laut Firlei ergeben, daß die Patienten rückwirkend Schadenersatz
fordern könnten. "Hinter der Verhandlungsschiene des Hauptverbands steht
unglaublich viel Taktik - und das zu Lasten der Patienten", meinte der Rechtsexperte.
Laut Pritz sind die geforderten Zusatz-Qualifikationen ohnehin überflüssig:
"Die Ausbildung zum Psychotherapeuten dauert sieben Jahre. Mindestens 600 Stunden
müssen dabei mit Patienten verbracht werden." Positiv beurteilte er nur
die Reduzierung der Forderung auf zwei Monate Praktikum. Sollte es dabei bleiben,
werde man einen Gesamtvertrag seitens des ÖBVP nicht scheitern lassen.
© Wiener Zeitung, 19.05.1999
Die Psychotherapie auf Krankenschein, die
eigentlich bereits seit 1. Jänner 1992 mit der 50. ASVG-Novelle gesetzlich
festgeschrieben ist, läßt weiter auf sich warten. Schuld daran ist nach
Ansicht des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger
der Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP), der ausverhandelte Verträge
bereits zweimal platzen lassen habe. Das sagte der stellvertretende Generaldirektor
des Hauptverbandes, Josef Probst.
"Wir müssen psychische Leiden
als Krankheit ernst nehmen. Unser Ziel ist daher, die Psychotherapie flächendeckend
auf Krankenschein anzubieten", so Probst. Der Bedarf liege bei etwa 550 Psychotherapeuten.
Derzeit gebe es in Österreich ein Versorgungsdefizit. Deshalb dränge er
auf den Abschluß eines Gesamtvertrags mit dem ÖBVP, der von den Verhandlungspartnern
aber nicht unterzeichnet werde. "Schon im Jahr 1993 und dann im Jahr 1997 hat
es ein Ergebnis und einen unterschriftsreifen Vertrag gegeben. Der ÖBVP hat
sich dann aber geweigert, das Vereinbarte umzusetzen", sagte Probst.
Grund für die Patt-Stellung ist die Forderung der Sozialversicherungsträger
nach ausreichender Patienten-Erfahrung der Vertragstherapeuten. Der Hauptverband
will nur mit jenen Therapeuten zusammenarbeiten, die mindestens zwei Monate in einer
Krankenanstalt oder bei einem Facharzt für Psychiatrie Praxis gesammelt haben.
"Das ist im Sinne der Patienten notwendig und für die Betroffenen auch
zumutbar", unterstrich Probst. Rund ein Drittel der etwa 4.100 in Österreich
freiberuflich tätigen Psychotherapeuten erfüllt laut Probst die Kriterien
der Sozialversicherung. Diese Gruppe wolle man als Vertragspartner gewinnen, weil
sie eine "qualitätsgesicherte, psychotherapeutische Krankenbehandlung
" garantiere.
Um die Versorgung übergangsmäßig einigermaßen sicherzustellen,
habe man schon bisher alternative Sachleistungsstrukturen aufgebaut, erklärte
Probst. So gebe es etwa im Burgenland, Oberösterreich, Tirol und in Kärnten
Verträge mit Vereinen, Psychotherapie in Krankenhausambulanzen oder eigene
Einrichtungen der Krankenversicherungsträger. Die Kosten für diese Leistungen
und der bezahlten Zuschüsse (300 Schilling pro Sitzung) liegen derzeit bei
rund 350 Mill. Schilling im Jahr. Ein Vertragsabschluß mit dem ÖBVP würde
laut Probst eine Erhöhung von etwa 200 bis 300 Mill. Schilling bedeuten.
Laut Alfred Pritz, Präsident des ÖBVP,
scheiterten die Verhandlungen bisher am Hauptverband. "Knapp vor dem Ziel erfolgte
ein neuer Anlauf mit neuen Kriterien und wieder ging es nicht", so Pritz. Außerdem
seien die Kriterien zur Ausbildung von Psychotherapeuten, die vom Hauptverband gefordert
werden, "uneinbringbar", so der ÖBVP. Für die geforderte Praxis
in einer Krankenanstalt oder bei einem Facharzt für Psychiatrie fehlten die
Voraussetzungen zur tatsächlichen Umsetzung.
Heftige Kritik an der fehlenden Umsetzung
des Paragraph 135 der 50. ASVG-Novelle - Psychotherapie als Pflichtleistung auf
Krankenschein - übte der Präsident des Bundesverbandes für Psychotherapie
(ÖBVP), Dr. Alfred Pritz: "Nachdem seit acht Jahren eine Gesetzesverweigerung
der Krankenkassen stattfindet, müssen wir die Öffentlichkeit informieren",
erklärte Pritz, der vermutet, daß "der Wille, einen Gesamtvertrag
abzuschließen, offenbar nicht besteht".
Anstelle der in der 50. ASVG-Novelle veranschlagten 600 Mill. Schilling pro Jahr
würden tatsächlich nur 250 Mill. Schilling zur psychotherapeutischen Krankenbehandlung
ausgegeben. Dagegen betragen die Kosten für Psychopharmaka pro Jahr bereits
eine Milliarde Schilling, so Pritz. Durch rechtzeitige psychotherapeutische Behandlung
könnten Ausgaben für Ärzte, Spitalsaufenthalte und Medikamente gespart
werden, was auch im volkswirtschaftlichen Interesse liegen müsse.
Psychische Erkrankungen liegen z.B. bereits an zweiter Stelle der Diagnosegruppe,
die zur Frühpensionierung wegen verminderter Arbeitsfähigkeit führen.
Die Kosten für eine flächendeckende psychotherapeutische Versorgung schätzt
der ÖBVP-Präsident auf 600 bis 800 Mill. Schilling.
Seit der Festlegung eines Zuschusses von 300 Schilling pro Behandlung · was
etwa 40 Prozent der Realkosten ausmacht · durch die Krankenkassen im Jahr
1992 hätten sich die Behandlungskosten für Patienten praktisch ständig
erhöht, weil keine Anpassung an die Inflation erfolgte, kritisierte die Vorsitzende
des Wiener Landesverbandes, Dr. Jutta Fiegl.
Daß die Umsetzung der Psychotherapie auf Krankenschein noch nicht erfolgt
ist, hält Pritz auch für "demokratiepolitisch höchst befremdlich",
zumal das Parlament die Gesetzesnovelle 1991 einstimmig beschlossen habe. Auch der
Fortgang der Verhandlungen sei höchst unzufriedenstellend: "Es wurde immer
wieder so verhandelt, daß man knapp vor dem Ziel war. Dann erfolgte ein neuer
Anlauf mit neuen Kriterien, und wieder ging es nicht", so Pritz.
Angesichts der Zahl - in Österreich gibt es rund 1.500 bis 1.800 frei praktizierenden
Psychotherapeuten - ließe sich auch die von den Krankenkassen befürchtete
Kostenexplosion relativieren, erklärte Fiegl. Einen Vertrag mit den Krankenkassen
gebe es zwar für Tirol, nicht aber für Wien. Allgemein sei die Situation
für Menschen auf dem Land schlechter als für Patienten in der Stadt. Zwar
habe ein Stellenplan der Krankenkassen aus dem Jahr 1993 für Österreich
500 Stellen für Psychotherapeuten vorgesehen, tatsächlich ausgebaut wurden
aber nur 15, so Fiegl. Die Kriterien zur Ausbildung von Psychotherapeuten, die vom
Hauptverband der Sozialversicherungsträger gefordert wurden, seien uneinbringbar,
stellte Fiegl weiters fest. 40 Stunden innerhalb eines Jahres im Krankenhaus zu
arbeiten, sei für Psychotherapeuten wegen der fehlenden Stellen nicht möglich.
Auch die vollberufliche Begleitung eines Psychiaters für die Dauer von zwei
Monaten sei nicht geregelt: "Die wissen überhaupt nichts von ihrem Glück",
meinte Fiegl.
"Die Sicherstellung der Leistung über einen Gesamtvertrag scheitert nicht
am Hauptverband", weist Josef Probst, stellvertretender Generaldirektor im
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, die Anschuldigungen
des ÖBVP zurück. "Im Sinne einer qualitativ hochwertigen Versorgung
der Menschen sollen nur jene Psychotherapeuten auf Kassenkosten tätig werden,
die ausreichende Erfahrungen in der Krankenbehandlung erworben haben," fordert
er. Die Sozialversicherung möchte aus den rund 4.100 freiberuflich in Österreich
tätigen Psychotherapeuten jene ca. 550 Therapeuten als Vertragspartner gewinnen,
die über diese Erfahrung verfügen. Der ÖBVP lehne die Forderung der
Sozialversicherung nach der Krankenbehandlungserfahrung deswegen ab, weil ein Teil
der Psychotherapeuten diese Kriterien nicht erfülle, kritisiert Probst.
©
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15.04.1999