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Psychotherapie: Ärzte für Vertrag

05.05.2000

Die psychotherapeutische Versorgung ist in Österreich nach Ansicht des Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK), Dr. Otto Pjeta, völlig unbefriedigend. Pjeta sieht den Anspruch der Bevölkerung, "diese großflächigen weißen Flecken bei einer ganzheitlichen Gesundheitsbetreuung so rasch wie m+APY-glich zu beseitigen". Der Ärztekammerpräsident schlug den bundesweiten Einsatz von Psychotherapie-Ärzten auf Kassenbasis vor.
Laut Pjeta hat die Ärztekammer dem Hauptverband Österreichischer Sozialversicherungsträger Verhandlungen zur Entspannung der "prekären Versorgungssituation" vorgeschlagen. Nun seien Politik und Krankenkassen gefordert.


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Psychotherapie: Verhandlungen gescheitert -
Keine Mehrheit bei Kassen


28.04.2000

Die jahrelangen Bemühungen um ein Konzept, das Psychotherapie auf Krankenschein ermöglicht, scheinen kein positives Ergebnis zu zeitigen. Die Krankenkassen konnten sich in ihrer jüngsten Verbandskonferenz nicht auf den Abschluss eines österreichweiten Vertrages mit den Therapeuten einigen.
"Das erfüllt uns nicht mit Freude", zeigte sich Gesundheitsstaatssekretär Reinhart Waneck wenig begeistert über das Scheitern. Der Staatssekretär werde kommende Woche in einem Gespräch mit dem Präsidenten des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, Hans Sallmutter, versuchen, dahingehend einzuwirken, dass vielleicht doch noch eine Lösung gefunden werde.
"Präsident Sallmutter wollte den Vertrag, aber es hat im Hauptverband keine Mehrheit dafür gegeben", betonte eine Verbands-Sprecherin. Sie bestätigte, dass es die erste derartige Abstimmung innerhalb der Vereinigung gewesen ist. Am vergangenen Dienstag fehlten die Stimmen zweier Mitglieder auf die erforderliche Mehrheit von 19 Befürwortern.
Lange Zeit war innerhalb des Österreichischen Berufsverbandes für Psychotherapie (ÖBVP) um die Annahme des Vertragsangebots gerungen worden. Zuletzt sorgten jedoch bereits die Kassen selbst für Verzögerungen. Dass es jetzt sogar zu einer Ablehnung gekommen ist, stieß beim Präsidenten des ÖBVP, Alfred Pritz, auf Unverständnis. Er forderte die Kassen auf, Psychotherapie auf Krankenschein nun in Form von Einzelverträgen umzusetzen.


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Psychotherapie
Leserbrief

12.04.2000

Die Forderung nach Psychotherapie auf Krankenschein ist angesichts der vorauszusehenden Folgen bei Umsetzung des derzeit vorliegenden Vertragsmodells nicht mehr nachvollziehbar. Dieser Vertrag stört laufende Therapien bereits am Vorabend seiner eventuellen Unterzeichnung massiv, bedroht TherapeutInnenexistenzen in großer Zahl, lässt den derzeit in Ausbildung befindlichen Kandidaten kaum eine Chance auf Berufsausübung und bedeutet für den allergrößten Teil der PatientInnen in Wahrheit einen erschwerten Zugang zur Psychotherapie. Dieser Vertrag ist antitherapeutisch und antisozial.

Herwig Hinterhofer, per E-Mail


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Psychotherapie auf Krankenschein vertagt

16.03.2000

Auf die Psychotherapie auf Krankenschein in Österreich müssen Patienten weiter warten: Der unterschriftsreife Vertrag wurde nicht von den Gremien des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger genehmigt. "Am 13. 3. wurde auf Druck der ÖVP-dominierten Krankenkassen die Abstimmung des unterschriftsreifen Gesamtvertrages, der die Leistungen der Krankenkassen hinsichtlich Psychotherapie auf Krankenschein regelt, von der Tagesordnung der zuständigen Sitzung im Hauptverband der Sozialversicherungsträger genommen", erklärte der Präsident des Bundesverbandes der Psychotherapeuten, Alfred Pritz.

Eine Sprecherin des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger bestätigte das Faktum des nicht unterschriebenen Vertrages. "Es ist kein Beschluss gefasst worden. Einige Mitglieder haben sich außer Stande gefühlt zu unterschreiben." Als Argumente seien auch die Kosten genannt worden.


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Psychotherapie mit "Schein" voraussichtlich ab 1. Juli
Bundesverband gegen Selbstbehalt

15.02.2000

Die Psychotherapie auf Krankenschein gibt es laut Gesetz bereits seit Jänner 1992. Uneinigkeit zwischen dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger und dem Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) führte allerdings dazu, dass das Gesetz · bis jetzt · nicht umgesetzt wurde. Jetzt gab es eine Einigung. Voraussichtlich ab 1. Juli soll die Behandlung teilweise von den Kassen bezahlt werden, sagte Montag ÖBVP-Präsident Alfred Pritz in Wien.
Einer der Hauptstreitpunkte waren die vom Hauptverband geforderten Zugangskriterien für Therapeuten. Nun habe man einen Kompromiss gefunden, erklärte die Leiterin der Kassenverhandlungen, Jutta Fiegl. Nachsatz: "Wir sind mit den Anforderungen der Versicherungsträger nach wie vor nicht glücklich." Im Sinne der Patienten habe man sich aber entschlossen, die härteren Kriterien, die nicht von allen Psychotherapeuten in Österreich erfüllt werden, zu akzeptieren. In der Bundeskonferenz des ÖBVP am vergangenen Samstag haben 71 Prozent der Stimmberechtigten den Vertrag gebilligt.
Wiens Gesundheitsstadtrat Sepp Rieder begrüßte die Einigung im Interesse der betroffenen Menschen, die eine Psychotherapie benötigen.
In der ersten Phase wird es laut Pritz 415 Kassenstellen im ganzen Bundesgebiet geben. Die übrigen Psychotherapeuten werden, sofern sie die Kriterien des Hauptverbands erfüllen, Wahltherapeuten sein. Bei diesen refundieren die Kassen pro 50-Minuten-Sitzung 520 Schilling. Den Rest muss der Patient bezahlen. "Die Wahltherapeuten haben eine freie Honorargestaltung. Unsere Empfehlung liegt zwischen 700 und 1.200 Schilling für 50 Minuten." Die Kassentherapeuten erhalten für ihre Behandlung pro Sitzung 650 Schilling.
Zum von der neuen Regierung geplanten Selbstbehalt bei Arztbesuchen meinte Pritz, dieser richte sich gegen die Patienten. "Sie sind es, die darunter leiden. Es soll doch so sein, dass man, wenn man krank ist, zum Arzt gehen kann und nicht, dass man dafür bestraft wird." Bei Psychotherapiepatienten sei oft eine längere Behandlung notwendig. Durch den Selbstbehalt könne das ziemlich teuer werden, so Pritz. "Wir schlagen deshalb eine moderate Erhöhung der Beiträge vor, da diese für den Einzelnen kaum spürbar ist."
Für die neue Regierung hatte Pritz aber auch in anderer Beziehung ein paar Tipps: "Wir haben sehr viel Kontakt mit Menschen, denen solche Entwicklungen, wie sie derzeit in Österreich stattfinden, Angst machen. Es wäre sehr wichtig, dass die Regierung Verständnis für die Gegnerschaft und die dahinter liegenden Ängste aufbringt." Zu den Reaktionen in Europa meinte Pritz, dass "der Aufschrei eine Folge der Traumatisierung ist, die es in der Hitlerzeit auf diesem Kontinent gegeben hat". Die Regierung müsste das so verstehen und "die Erklärungen nicht als Überreaktion abtun".


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Diskussion über Kassenvertrag für Psychotherapeuten

30.11.99

Unstimmigkeiten über den vorliegenden Kassenvertragsentwurf zur Psychotherapie auf Krankenschein gibt es innerhalb des Österreichischen Bundesverbandes für Psychotherapie (ÖBVP): Während eine klare Mehrheit der Bundeskonferenz die bisherigen Verhandlungsergebnisse in den Grundzügen bestätigt und nur einige Detailfragen diskutieren möchte, setzt sich die "Arbeitsgruppe Qualifizierte Initiative" (AQA) im Bundesverband für eine
gänzliche Neuverhandlung der Zusatzqualifikationskriterien für Psychotherapeuten ein. Am Samstag hatten in Salzburg sowohl die ÖBVP-Bundeskonferenz als auch das höchste Vereinsgremium, die Generalversammlung, getagt. Die endgültige Abstimmung ist für den 20. Jänner 2000 vorgesehen.


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Psychotherapie und Kassenverträge:
Lostag für die psychotherapeutische Versorgung auf Krankenschein


25.11.99

Freitagabend ist in Salzburg im Rahmen einer Sitzung des Österreichischen Bundesverbandes für Psychotherapie (ÖBVP) eine Abstimmung über die Annahme oder die Ablehnung des ausverhandelten Kassenvertrages angesetzt. Die Annahme benötigt zwei Drittel der 53 Stimmen.

ÖBVP-Präsident Dr. Alfred Pritz meinte dazu am Mittwoch, trotz anfänglicher "Verärgerung" über das, was die Krankenkassen den Psychotherapeuten "zumuten" würden, habe es zuletzt eine Trendwende zu Gunsten der Annahme des Vertrages gegeben habe. Demnach könnte es in Zukunft in Österreich 415 Kassenverträge für Psychotherapeuten geben. Pro Therapiestunde sollen 650 Schilling bezahlt werden. Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger rechnet mit einem Bedarf von rund einer Million Therapiestunden pro Jahr.


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415 Kassenstellen in Österreich voraussichtlich ab dem Frühjahr 2000
Behandlung beim Psychotherapeuten auf Kassenschein prinzipiell geregelt


06.09.99

Österreicherinnen und Österreicher, die die Hilfe von Psychotherapeuten benötigen, dürfen die Hoffnung hegen, ab Frühjahr 2000 auch auf Kassenschein behandelt zu werden. Ein entsprechender Vertrag wurde nun zwischen Vertretern des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger und des Österreichischen Bundesverbandes für Psychotherapie (ÖBVP) finalisiert. Zum Inkrafttreten bedarf er allerdings noch der Zustimmung der Gremien der Verhandlungspartner.

Der Präsident des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, Hans Sallmutter, erklärte dazu: "Ich bin sehr froh, dass wir nach langen Verhandlungszeiträumen zu einem Ergebnis gekommen sind." Und weiter: "Ich hoffe sehr, dass nach der Zustimmung der Gremien die Vertragspartner der Vereinbarung beitreten."

Die Behandlung beim Psychotherapeuten auf Kassenschein wurde ursprünglich mit der 50. ASVG-Novelle vom Jahr 1992 vorgesehen. Am Nichtvorhandensein eines Kassenvertrages scheiterte aber die breite Realisierung. Die Kassen zahlten bisher einen Kostenbeitrag pro Therapiestunde von 300 Schilling.

Unbestritten schränkte das vor allem für sozial schlechter Gestellte den Zugang zur Psychotherapie ein. Der Obmann der Wiener Gebietskrankenkasse, Franz Bittner: "Wir haben die bisherige Regelung für sozial ungerecht gehalten. Die alte Regelung hat für einen großen Kreis der Menschen den Zugang zur Psychotherapie erschwert bzw. unmöglich gemacht. Ich glaube, der neue Vertrag ist ein sozialversicherungspolitischer Meilenstein."

Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger geht für die Zukunft von 415 Kassenstellen in Österreich für Psychotherapeuten aus. Die Therapeuten, die einen Kassenvertrag erhalten, müssen nachweisen, dass sie mit der Behandlung eines breiten Spektrums von psychischen Erkrankungen vertraut sind. Pro Therapiestunde (50 Minuten) werden 650 Schilling bezahlt. Nach der ersten Stunde muss der Patient zu seinem Arzt gehen und eine ärztliche Bestätigung (nicht Vorliegen einer organischen Erkrankung) einholen. Nach der vierten Therapiestunde muss der Chefarzt die weitere Behandlung beim Psychotherapeuten bewilligen.

50.000 Patienten?

Der stellvertretende Generaldirektor des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, Josef Probst: "Wir gehen für Österreich von rund einer Million Psychotherapiestunden auf Kassenkosten aus. Das würde der Behandlung von rund 50.000 Menschen entsprechen." Das wären 0,6 Prozent der Bevölkerung. Die Kosten des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger bzw. der Kassen dürften von derzeit rund 350 Millionen Schilling pro Jahr (Kostenzuschuss) auf rund 700 Millionen Schilling steigen. Die Psychotherapeuten hatten ursprünglich 800 Schilling pro Behandlungseinheit haben wollen.

Ein weiterer Kernpunkt waren die Zusatzqualifikationen gewesen, die die Krankenkassen von den Therapeuten mit Kassenvertrag verlangen. ÖBVP-Verhandlungsleiterin Jutta Fiegl: "Dieser Punkt war für uns schwierig und ist es auch jetzt noch." Die Kassen hätten aber durch Übergangsregelungen und die Zusage weiterer Hilfestellungen ein akzeptables Verhandlungsergebnis gewährleistet.

Die Psychotherapeuten werden im Laufe des Herbstes ihre Entscheidung über die Annahme der Vereinbarung treffen.

© Wiener Zeitung, 06.09.1999

Leserbrief an die Wiener Zeitung schreiben: mailto:leser@wienerzeitung.at


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Psychotherapie: LiF befürchtet Unterversorgung
Chefarztpflicht wird entschärft


25.08.99

Die Krankenkassen wollen die Chefarztpflicht entschärfen. Ein Rohentwurf sieht vor, dass der behandelnde Arzt direkt mit der Krankenkasse in Kontakt treten soll, womit der Gang des Patienten zum Chefarzt entfallen würde.

Im Jahr 1997 · neuere Zahlen waren im Hauptverband nicht verfügbar · gab es in Österreich 10.890 zugelassene Arzneimittel. 4.510 davon waren lieferbar, davon wiederum 2.789 frei verschreibbar. Die übrigen knapp 1.750 Mittel waren chefarztpflichtig. Nun soll eine Reihe von Medikamenten aus der
"Chefarzt-Liste" gestrichen werden. Hier wird in erster Linie an Arzneien für schwerkranke Patienten gedacht · etwa Aids-, Krebs-oder Tbc-Präparate.

Ziel der Pläne ist es, die steigenden Medikamentenkosten einzudämmen. Deshalb soll mit den Apothekern, aber auch den Großhändlern und den Produzenten um eine Senkung der Spannen verhandelt werden. Franz Fuchs, der Obmann der Tiroler Gebietskrankenkasse und Leiter der Projektgruppe, die sich mit den Medikamentenpreisen befasst, kündigte außerdem Konsequenzen gegen Ärzte an, die generell zu teure Medikamente verschreiben.

Psychotherapie

Seit 1. Jänner 1992 ist die Psychotherapie auf Krankenschein durch die 50. ASVG-Novelle gesetzlich festgeschrieben · es gibt sie aber immer noch nicht.

Grund dafür ist der vorerst nicht zustande gekommene Vertragsabschluss zwischen dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und dem Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP). Nun scheint eine Kompromisslösung in Sicht. Diese würde aber, so die NR-Kandidatin des LiF, Christa Pölzlbauer, zwei Drittel der derzeit in Österreich tätigen Therapeuten arbeitslos machen, da die Krankenkassen zur gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung zusätzliche Qualifikationen verlangen.

Hans Sallmutter, Präsident des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger, meinte, dass es geradezu "absurd sei, einen Vertragsabschluss, der den Versicherten ermöglicht, eine psychotherapeutische Behandlung ohne finanzielle Vorleistung in Anspruch zu nehmen, als Verschlechterung der Versorgung zu bezeichnen".

© Wiener Zeitung, 25.08.1999


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Psychotherapeuten: Sozialversicherungs-Kriterien unzulässig
Berufsqualifikationen sind bereits im Psychotherapiegesetz definiert

19.05.99

Verärgert, aber auch mit einem Hoffnungsschimmer, reagierte der Präsident des Österreichischen Bundesverbands für Psychotherapie (ÖBVP), Alfred Pritz auf die Aussagen des stellvertretenden Generaldirektors des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger, Josef Probst, vom Montag. Probst hatte dem ÖBVP die Schuld für das Nichtzustandekommen eines Kassenvertrags mit den Psychotherapeuten gegeben.

"Die derzeitige Situation ist unfair gegenüber den Patienten. In Österreich gibt es pro Jahr 30.000 Selbstmordversuche, zehn Prozent der Pädagogen sind in schweren Nöten und 90 Prozent der weitverbreiteten Schlafstörungen sind psychisch bedingt. Es besteht also Bedarf", sagte Pritz. Das seit Jänner 1992 geltende Gesetz, das die Psychotherapie auf Krankenschein sicherstellen soll, sei von den Krankenkassen aber immer noch nicht umgesetzt worden.

Um die rechtlichen Hintergründe in dieser Frage zu klären, veranstaltete der ÖBVP deshalb eine Tagung in Salzburg. Univ.-Prof. Klaus Firlei vom Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Salzburg beschäftigte sich dabei vor allem mit den Forderungen des Hauptverbands nach zusätzlichen Qualifikationen (zwei Monate Praxis in einem Krankenhaus oder bei einem Psychiater, für die künftigen Vertragspartner.
"Seit 1991 gibt es das Psychotherapie-Gesetz, in dem die Qualifikationen der Betroffenen definiert sind. Die vom Hauptverband geforderten Zusatz-Kriterien stellen daher eine unzulässige und unangemessene Bedingung dar", erklärte Firlei. Außerdem spiele die Sozialversicherung "die Karte ganz strenger finanzieller Kriterien".
"Von einer Kostenexplosion durch die Psychotherapie auf Krankenschein kann aber keine Rede sein. Allein schon deshalb, weil die Behandlung präventiv wirkt und dadurch andere Kosten erspart." Als Konsequenz aus der Patt-Stellung, die durch eine "Verletzung der Bemühenspflicht" durch die Krankenkassen, die sich für das Zustandekommen des Vertrags einsetzen hätten müssen, könnte sich laut Firlei ergeben, daß die Patienten rückwirkend Schadenersatz fordern könnten. "Hinter der Verhandlungsschiene des Hauptverbands steht unglaublich viel Taktik - und das zu Lasten der Patienten", meinte der Rechtsexperte.

Laut Pritz sind die geforderten Zusatz-Qualifikationen ohnehin überflüssig: "Die Ausbildung zum Psychotherapeuten dauert sieben Jahre. Mindestens 600 Stunden müssen dabei mit Patienten verbracht werden." Positiv beurteilte er nur die Reduzierung der Forderung auf zwei Monate Praktikum. Sollte es dabei bleiben, werde man einen Gesamtvertrag seitens des ÖBVP nicht scheitern lassen.

© Wiener Zeitung, 19.05.1999


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Sozialversicherung will nun Lösung


18.05.1999

Die Psychotherapie auf Krankenschein, die eigentlich bereits seit 1. Jänner 1992 mit der 50. ASVG-Novelle gesetzlich festgeschrieben ist, läßt weiter auf sich warten. Schuld daran ist nach Ansicht des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger der Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP), der ausverhandelte Verträge bereits zweimal platzen lassen habe. Das sagte der stellvertretende Generaldirektor des Hauptverbandes, Josef Probst.

"Wir müssen psychische Leiden als Krankheit ernst nehmen. Unser Ziel ist daher, die Psychotherapie flächendeckend auf Krankenschein anzubieten", so Probst. Der Bedarf liege bei etwa 550 Psychotherapeuten. Derzeit gebe es in Österreich ein Versorgungsdefizit. Deshalb dränge er auf den Abschluß eines Gesamtvertrags mit dem ÖBVP, der von den Verhandlungspartnern aber nicht unterzeichnet werde. "Schon im Jahr 1993 und dann im Jahr 1997 hat es ein Ergebnis und einen unterschriftsreifen Vertrag gegeben. Der ÖBVP hat sich dann aber geweigert, das Vereinbarte umzusetzen", sagte Probst.

Grund für die Patt-Stellung ist die Forderung der Sozialversicherungsträger nach ausreichender Patienten-Erfahrung der Vertragstherapeuten. Der Hauptverband will nur mit jenen Therapeuten zusammenarbeiten, die mindestens zwei Monate in einer Krankenanstalt oder bei einem Facharzt für Psychiatrie Praxis gesammelt haben. "Das ist im Sinne der Patienten notwendig und für die Betroffenen auch zumutbar", unterstrich Probst. Rund ein Drittel der etwa 4.100 in Österreich freiberuflich tätigen Psychotherapeuten erfüllt laut Probst die Kriterien der Sozialversicherung. Diese Gruppe wolle man als Vertragspartner gewinnen, weil sie eine "qualitätsgesicherte, psychotherapeutische Krankenbehandlung " garantiere.

Um die Versorgung übergangsmäßig einigermaßen sicherzustellen, habe man schon bisher alternative Sachleistungsstrukturen aufgebaut, erklärte Probst. So gebe es etwa im Burgenland, Oberösterreich, Tirol und in Kärnten Verträge mit Vereinen, Psychotherapie in Krankenhausambulanzen oder eigene Einrichtungen der Krankenversicherungsträger. Die Kosten für diese Leistungen und der bezahlten Zuschüsse (300 Schilling pro Sitzung) liegen derzeit bei rund 350 Mill. Schilling im Jahr. Ein Vertragsabschluß mit dem ÖBVP würde laut Probst eine Erhöhung von etwa 200 bis 300 Mill. Schilling bedeuten.


Laut Alfred Pritz, Präsident des ÖBVP, scheiterten die Verhandlungen bisher am Hauptverband. "Knapp vor dem Ziel erfolgte ein neuer Anlauf mit neuen Kriterien und wieder ging es nicht", so Pritz. Außerdem seien die Kriterien zur Ausbildung von Psychotherapeuten, die vom Hauptverband gefordert werden, "uneinbringbar", so der ÖBVP. Für die geforderte Praxis in einer Krankenanstalt oder bei einem Facharzt für Psychiatrie fehlten die Voraussetzungen zur tatsächlichen Umsetzung.


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Therapie auf Krankenschein ist Rechtsanspruch


15.04.99

Heftige Kritik an der fehlenden Umsetzung des Paragraph 135 der 50. ASVG-Novelle - Psychotherapie als Pflichtleistung auf Krankenschein - übte der Präsident des Bundesverbandes für Psychotherapie (ÖBVP), Dr. Alfred Pritz: "Nachdem seit acht Jahren eine Gesetzesverweigerung der Krankenkassen stattfindet, müssen wir die Öffentlichkeit informieren", erklärte Pritz, der vermutet, daß "der Wille, einen Gesamtvertrag abzuschließen, offenbar nicht besteht".

Anstelle der in der 50. ASVG-Novelle veranschlagten 600 Mill. Schilling pro Jahr würden tatsächlich nur 250 Mill. Schilling zur psychotherapeutischen Krankenbehandlung ausgegeben. Dagegen betragen die Kosten für Psychopharmaka pro Jahr bereits eine Milliarde Schilling, so Pritz. Durch rechtzeitige psychotherapeutische Behandlung könnten Ausgaben für Ärzte, Spitalsaufenthalte und Medikamente gespart werden, was auch im volkswirtschaftlichen Interesse liegen müsse.

Psychische Erkrankungen liegen z.B. bereits an zweiter Stelle der Diagnosegruppe, die zur Frühpensionierung wegen verminderter Arbeitsfähigkeit führen. Die Kosten für eine flächendeckende psychotherapeutische Versorgung schätzt der ÖBVP-Präsident auf 600 bis 800 Mill. Schilling.

Seit der Festlegung eines Zuschusses von 300 Schilling pro Behandlung · was etwa 40 Prozent der Realkosten ausmacht · durch die Krankenkassen im Jahr 1992 hätten sich die Behandlungskosten für Patienten praktisch ständig erhöht, weil keine Anpassung an die Inflation erfolgte, kritisierte die Vorsitzende des Wiener Landesverbandes, Dr. Jutta Fiegl.

Daß die Umsetzung der Psychotherapie auf Krankenschein noch nicht erfolgt ist, hält Pritz auch für "demokratiepolitisch höchst befremdlich", zumal das Parlament die Gesetzesnovelle 1991 einstimmig beschlossen habe. Auch der Fortgang der Verhandlungen sei höchst unzufriedenstellend: "Es wurde immer wieder so verhandelt, daß man knapp vor dem Ziel war. Dann erfolgte ein neuer Anlauf mit neuen Kriterien, und wieder ging es nicht", so Pritz.

Angesichts der Zahl - in Österreich gibt es rund 1.500 bis 1.800 frei praktizierenden Psychotherapeuten - ließe sich auch die von den Krankenkassen befürchtete Kostenexplosion relativieren, erklärte Fiegl. Einen Vertrag mit den Krankenkassen gebe es zwar für Tirol, nicht aber für Wien. Allgemein sei die Situation für Menschen auf dem Land schlechter als für Patienten in der Stadt. Zwar habe ein Stellenplan der Krankenkassen aus dem Jahr 1993 für Österreich 500 Stellen für Psychotherapeuten vorgesehen, tatsächlich ausgebaut wurden aber nur 15, so Fiegl. Die Kriterien zur Ausbildung von Psychotherapeuten, die vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger gefordert wurden, seien uneinbringbar, stellte Fiegl weiters fest. 40 Stunden innerhalb eines Jahres im Krankenhaus zu arbeiten, sei für Psychotherapeuten wegen der fehlenden Stellen nicht möglich. Auch die vollberufliche Begleitung eines Psychiaters für die Dauer von zwei Monaten sei nicht geregelt: "Die wissen überhaupt nichts von ihrem Glück", meinte Fiegl.

"Die Sicherstellung der Leistung über einen Gesamtvertrag scheitert nicht am Hauptverband", weist Josef Probst, stellvertretender Generaldirektor im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, die Anschuldigungen des ÖBVP zurück. "Im Sinne einer qualitativ hochwertigen Versorgung der Menschen sollen nur jene Psychotherapeuten auf Kassenkosten tätig werden, die ausreichende Erfahrungen in der Krankenbehandlung erworben haben," fordert er. Die Sozialversicherung möchte aus den rund 4.100 freiberuflich in Österreich tätigen Psychotherapeuten jene ca. 550 Therapeuten als Vertragspartner gewinnen, die über diese Erfahrung verfügen. Der ÖBVP lehne die Forderung der Sozialversicherung nach der Krankenbehandlungserfahrung deswegen ab, weil ein Teil der Psychotherapeuten diese Kriterien nicht erfülle, kritisiert Probst.

©
Wiener Zeitung, 15.04.1999


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