III. DIE AUSBILDUNG IN GESTALTTHEORETISCHER
PSYCHOTHERAPIE


prägnante Darstellung und Übersicht

 

Die Ausbildung in Gestalttheoretischer Psychotherapie gründet auf der gemeinsamen Arbeit von Ausbildnern und Ausbildungsteilnehmern an der persönlichen Reifung zum Psychotherapeuten. Der Gestalttheoretische Psychotherapeut soll zur Sachlichkeit im Sinne KÜNKELs und METZGERs fähig sein, also dazu, sich in seinem psychotherapeutischen Handeln von der Gefordertheit der Lage leiten zu lassen. Dementsprechend ist auch für die gesamte Ausbildung eine enge Verbindung von Selbsterfahrung/Eigenanalyse, theoretischer und praktischer Ausbildung charakteristisch. Der Arbeit in der Gruppe als Therapie- und Ausbildungsmedium wird dabei Vorrang eingeräumt. Das Lernen in der Praxis durch Übernahme angemessener therapeutischer Aufgaben in der Ausbildungsgruppe unter Anleitung der Ausbildner wird entsprechend dem Ausbildungsstand möglichst frühzeitig gefördert. Im Sinne der Kurt LEWIN zugesprochenen Aussage, daß "nichts so praktisch ist wie eine gute Theorie", wird von den Ausbildungsteilnehmern die Bereitschaft zur intensiven Auseinandersetzung mit den gestalttheoretischen Grundlagen und zur Reflexion ihres therapeutischen Handelns vor diesem Hintergrund erwartet.

Die Teilnahme an der Ausbildung setzt ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit voraus. Dies kommt u. a. auch darin zum Ausdruck, daß jede Evaluation im Zuge der Ausbildung die Selbstbeurteilung der Auszubildenden ebenso miteinbezieht wie die Fremdbeurteilung durch die anderen Ausbildungsteilnehmer und durch die Ausbildner. Wo immer dies in der Ausbildung möglich und sinnvoll ist, wird der Eigeninitiative und Selbsttätigkeit der Auszubildenden Vorrang vor Reglementierung und "Versorgung" durch die Ausbildungseinrichtung eingeräumt.

Im folgenden wird in einer tabellarischen Übersicht der Aufbau der Ausbildung in Gestalttheoretischer Psychotherapie dargestellt. Detailliertere Informationen können der daran anschließenden Ausbildungsordnung entnommen werden. Darüberhinaus können weitere Informationen bei der Geschäftsstelle der ÖAGP eingeholt werden.


Tabellarische Übersicht über die Ausbildung

Aufnahme/Eingangsphase

Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung wird im Vorfeld empfohlen

Informationsgespräch zu Ausbildung
Aufnahmegespräch/e
3 Stunden

- Zulassung zur Ausbildung
- Abschluß Ausbildungsvertrag

Erster Ausbildungsabschnitt (Dauer 2 Jahre; Kosten ohne Unterkunft und Verpflegung ca. 12400 €)

Ausbildungsgruppe (20 Tage/Jahr)
40 Tage
320 Stunden
Theorie-Grundlagen-Seminare
6 Tage
48 Stunden
Fachseminare
6 Tage
48 Stunden
Literaturseminar
3 Tage
24 Stunden
Arbeitskreise
36 Stunden
Einzelanalyse
60 Stunden
Fachspezifisches Praktikum
550 Stunden
Supervision zum fachspezifischen Praktikum
30 Stunden
Sonstige Anforderungen im 1. Abschnitt:
- Schriftl. Berichte über mind. 5 Tage der Ausbildungsgruppe
- Fachvortrag in der Ausbildungsgruppe
- Literaturstudium nach Literaturliste
- Peer-Group empfohlen
- Theorie-Prüfung am Ende des 1. Abschnitts


- Bescheinigung über die Absolvierung des 1. Ausbildungsabschnitts;
- Zulassung zum 2. Ausbildungsabschnitt oder Vereinbarung über eine Übergangsphase (individuelle Vereinbarung von zusätzlichen Ausbildungsschritten vor der Zulassung zum 2. Ausbildungsabschnitt]

Zweiter Ausbildungsabschnitt (Dauer 2 Jahre; Kosten ohne Unterkunft und Verpflegung ca. 10250 €)

Ausbildungsgruppe 20 Tage 160 Stunden
Theorie-Seminare
6 Tage
48 Stunden
Fachseminare
9 Tage
72 Stunden
Literaturseminar
3 Tage
24 Stunden
Wahl-Pflichtseminar 3 Tage 24 Stunden
Gruppen-Lehrsupervision
12 Tage
96 Stunden
Einzel-Lehrsupervision (24 Doppelstunden)
48 Stunden
Kolloquium
3 Tage
24 Stunden
ÖAGP-Theoriearbeitskreis
36 Stunden
Eigene psychotherapeutische Praxis
600 Stunden
Sonstige Anforderungen im 2. Abschnitt:
- Fachvortrag im ÖAGP-Theoriearbeitskreis
- Literaturstudium nach Literaturliste
- Peer-Group empfohlen


- im 2. Abschnitt nach Eintritt in die kontinuierliche Einzel-Lehrsupervision Ausstellung der Bescheinigung über die Freigabe zur eigenständigen psychotherapeutischen Tätigkeit unter Supervision

- nach Beendigung des 2. Abschnitts: Bescheinigung über Absolvierung des 2. Ausbildungsabschnitts

Abschluß-Phase

Schriftliche Abschlußarbeit
Graduierung zum Gestalttheoretischen Psychotherapeuten (Abschlußzertifikat)

Die Mitgliedschaft in der GTA und die außerordentliche Mitgliedschaft in der ÖAGP ist für Ausbildungsteil-nehmer/innen obligatorisch. Nach der Graduierung ist die ordentliche Mitgliedschaft in der ÖAGP vorgesehen.


weiter zur Ausbildungsordnung


Lesen Sie hier die "Einführung in die Grundlagen Gestalttheoretischer Psychotherapie".
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